Gericht verurteilt Mitglied der "Zwölf Stämme" zu Bewährungsstrafe

Gericht verurteilt Mitglied der "Zwölf Stämme" zu Bewährungsstrafe
Das Amtsgericht Nördlingen hat ein Mitglied der umstrittenen Glaubensgemeinschaft "Zwölf Stämme" am Montag wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer sechsmonatigen Bewährungsstrafe und 2.000 Euro Geldbuße verurteilt.

Das Gericht sehe es als erwiesen an, dass der ehemalige Lehrer der Glaubensgemeinschaft zwei Kinder der Sekte mit Ruten geschlagen habe, sagte der Nördlinger Amtsgerichtsdirektor Helmut Beyschlag. Gegen das Urteil könne binnen einer Woche Berufung eingelegt werden.

Die Staatsanwaltschaft hatte dem 54-jährigen vorgeworfen, zwei heute 21 und 23 Jahre alte Geschwister mit bis zu 1,20 Metern langen Ruten auf das Gesäß geschlagen zu haben. Die Schläge hätten den Kindern nicht nur Schmerzen bereitet, sondern bei ihnen auch Angstzustände ausgelöst. Auch gegen zwei weitere Sektenmitglieder wurde Anklage erhoben. Sie sollen die Kinder ebenfalls mit Rutenschlägen traktiert haben. Die Termine für die Verhandlung gegen die beiden stünden noch nicht fest, sagte Beyschlag.

Bereits im Januar hatte das Nördlinger Amtsgericht zwei Mütter der "Zwölf Stämme" zu mehrmonatigen Bewährungsstrafen verurteilt, weil sie ihre Kinder mit Stöcken gezüchtigt hatten. Im September 2013 hatten die Familiengerichte in Ansbach und Nördlingen Eltern der "Zwölf Stämme" das Sorgerecht für etwa 30 Kinder entzogen. Den Eltern wurde "erhebliche und dauerhafte Kindesmisshandlung" vorgeworfen. Mittlerweile kündigte die Sekte an, sie wolle Deutschland verlassen und nach Tschechien umsiedeln.