Erster Loveparade-Zivilprozess vor Landgericht Duisburg begonnen

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Am Vorabend des fünften Jahrestages der Loveparade-Katastrophe im Juli gedenken zahlreiche Menschen in Duisburg der Opfer.
Erster Loveparade-Zivilprozess vor Landgericht Duisburg begonnen
Gut fünf Jahre nach dem Duisburger Loveparade-Unglück hat am Dienstag vor dem dortigen Landgericht der erste Zivilprozess begonnen. Ein Feuerwehrmann fordert Schadensersatz und Schmerzensgeld. Laut dem Richter hat er keine Aussicht auf Erfolg.

Duisburg (epd)Der inzwischen 53 Jahre alter Feuerwehrmann war damals bei dem Techno-Festival eingesetzt worden. Er wollte vor der 8. Zivilkammer des Gerichts wegen einer posttraumatischen Belastungsstörung die Zahlung von 90.000 Euro Schadensersatz und Schmerzensgeld erreichen. Der Mann sieht neben der Loveparade-Veranstaltungsfirma Lopavent und ihrem Geschäftsführer Rainer Schaller auch die Stadt Duisburg und das Land NRW in der Pflicht.

Der Vorsitzende Richter Stefan Ulrich erklärte zu Beginn des Verfahrens, dass die Forderungen des Klägers keine Aussicht auf Erfolg hätten, weil er infolge eines dienstlichen Einsatzes als Feuerwehrmann die posttraumatischen Belastungsstörung erlitten habe. Ulrich berief sich auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu ähnlich gelagerten Fällen.

Lebensbedrohliche Bedrängnis

Die Anwältin des Klägers, Bärbel Schönhof erklärte zum Verfahrensauftakt, ihr Mandant sei am Tag der Katastrophe in eine lebensbedrohliche Bedrängnis geraten. Bei einer Massenpanik auf dem Techno-Festival am 24. Juli 2010 waren 21 Menschen getötet und mehr als 500 verletzt worden. Hunderte Menschen sind bis heute traumatisiert.

Nach Angaben des Gerichts sind am Landgericht Duisburg noch 18 weitere Klagen anhängig. Außerdem laufen laut Schönhofs Worten einige Fälle außergerichtlich. Vier weitere Verfahren um Schadensersatz und Schmerzensgeld sollen am 12. November verhandelt werden.

Das Landgericht erklärte, in den Zivilverfahren würden die Ereignisse nur insoweit geklärt, wie es für die Entscheidung nötig sei. Ob es auch eine strafrechtliche Aufarbeitung der Katastrophe geben wird, stand noch nicht fest. Das Gericht hat immer noch nicht entschieden, ob es die Anklageschrift wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung zulässt.