Kirchenrechtler rügt Verzicht auf Untreue-Verfahren gegen Tebartz

Kirchenrechtler rügt Verzicht auf Untreue-Verfahren gegen Tebartz
Der Kirchenrechtler Thomas Schüller kritisiert den Verzicht der hessischen Justiz auf ein Untreue-Verfahren gegen den früheren Limburger Bischof Franz-Peter Tebartz-van Elst.

Die Begründung der Limburger Staatsanwaltschaft sei "abstrus", dass die Kirche ihre inneren Angelegenheiten selbst zu regeln habe, sagte der Münsteraner Professor dem "Kölner Stadt-Anzeiger" (Samstagsausgabe). Niemand dürfe im Raum der Kirche ungestraft staatliches Recht brechen oder Gesetze übertreten: "Die Kirchen sind kein Staat im Staat." Es sei eine politische Entscheidung, kein Verfahren wegen der umstrittenen Finanzierung der Limburger Bischofsresidenz einzuleiten.

Der Bau hatte über 31 Millionen Euro verschlungen. Das Bistum Limburg verlangt deshalb Schadenersatz von Tebartz-van Elst. Das sei "kein Racheakt und auch kein Nachtreten", sondern die Pflicht von Bistumsverwalter Manfred Grothe, sagte Schüller, der persönlicher Referent des ehemaligen Limburger Bischofs Franz Kamphaus war und heute das Institut für Kanonisches Recht an der Universität Münster leitet. Nähme die derzeitige Bistumsleitung "Tebartz - und übrigens auch die zuständigen kirchlichen Aufsichtsgremien - von der persönlichen Haftung aus, entstünde dem Bistum ja neuer, zusätzlicher Schaden", erläuterte der Kirchenrechtler.

Schüller nannte es "politisch opportun und geboten", die Schadenersatz-Frage zu klären, bevor im Herbst die Suche nach einem neuen Bischof offiziell beginnen soll. Dieser offene Punkt sei der "letzte Akt des Limburger Dramas".