Entscheidung über Betreuungsgeld-Mittel fällt im September

Foto: dpa/Patrick Seeger
Entscheidung über Betreuungsgeld-Mittel fällt im September
Die Koalitionsfraktionen wollen nach dem Aus für das Betreuungsgeld Anfang September entscheiden, wie mit den frei werdenden Mitteln weiter verfahren werden soll. Die stellvertretende Regierungssprecherin Christiane Wirtz sagte am Mittwoch in Berlin, die Beratungen in der Koalition seien für den August geplant.

Ob die Länder das Geld weiterhin erhalten sollen oder es im Bundeshaushalt bleibt, ist damit zunächst offen. Bayerns Ministerpräsident Horst Seehofer (CSU) hatte unmittelbar nach dem Urteilsspruch des Bundesverfassungsgerichts angekündigt, Bayern werde das Betreuungsgeld weiterhin zahlen und dafür Unterstützung vom Bund gefordert. Für das Betreuungsgeld sind in diesem Jahr 900 Millionen Euro eingeplant. Das Geld wird noch weitgehend verbraucht werden.

Die SPD will die frei werden Mittel in den Ausbau und die Qualitätsverbesserung der Kinderbetreuung stecken. Die Sprecherin von Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig (SPD), Verena Herb, bekräftigte die Haltung der SPD-Politikerin, das Geld solle nicht eingespart werden, sondern weiterhin den Kindern zugutekommen.

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Mitte August werde Schwesig einen Vorschlag vorlegen, wie der Vertrauensschutz für Familien gewährleistet werden soll, die das Betreuungsgeld bereits beziehen, kündigte Herb an. Dabei handelt es sich bundesweit um rund 455.000 Familien. Nach Angaben der Sprecherin muss keine Familie das Geld zurückzahlen und wird die Leistung auch bis zum Ende bekommen. Neue Anträge können hingegen nicht mehr gestellt werden. Das Verfassungsgericht habe das Gesetz für nichtig erklärt, es gelte nicht mehr, sagte Herb.

Unklar ist gegenwärtig, was Eltern erwarten können, deren Antrag auf Betreuungsgeld bereits genehmigt wurde, die es aber noch nicht beziehen. Eltern von Kleinkindern konnten nach dem Betreuungsgeld-Gesetz die Leistung von 150 Euro pro Monat für Kinder vom 15. Lebensmonat an bis zum vollendeten dritten Lebensjahr beziehen. Voraussetzung war, dass sie ihr Kind nicht in eine staatlich geförderte Kinderbetreuung geben.