Urteil gegen Malaysias Oppositionsführer wegen Homosexualität

Urteil gegen Malaysias Oppositionsführer wegen Homosexualität
Eine Verurteilung von Malaysias Oppositionsführer Anwar Ibrahim wegen Homosexualität bleibt bestehen.

Wie lokale Medien am Dienstag berichteten, bestätigte das Oberste Gericht damit ein Urteil vom März 2014 und wies die Berufung Anwars ab. Die fünf Richter sahen es als erwiesen an, dass der Oppositionspolitiker 2008 Geschlechtsverkehr mit einem Mitarbeiter hatte.

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Anwar selbst sowie Menschenrechtler hatten die Vorwürfe wiederholt als politisch motiviert bezeichnet. Im März vergangenen Jahres war Anwar zu fünf Jahren Haft verurteilt worden. Die Richter wollen noch am Dienstag bekannt geben, ob das Strafmaß aufrecht erhalten wird.

Homosexualität ist im muslimisch dominierten Malaysia verboten und kann mit bis zu 20 Jahren Gefängnis bestraft werden. Im Januar 2012 hatte eine niedrigere Instanz den 67-jährigen Oppositionspolitiker aus Mangel an Beweisen freigesprochen. Die Regierung hatte gegen diese Entscheidung Revision eingelegt. Das jetzige Urteil dürfte das Aus für Anwars Karriere bedeuten. Bei den Parlamentswahlen 2008 und 2013 hatte dessen oppositionelles Bündnis aus drei Parteien der Regierungskoalition deutlich Stimmen abgejagt.