Gefängnis statt Psychiatrie: Europa-Gericht verurteilt Belgien

Gefängnis statt Psychiatrie: Europa-Gericht verurteilt Belgien
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat Belgien wegen seines Umgangs mit psychisch kranken und behinderten Straftätern verurteilt.

Der Straßburger Gerichtshof gab am Dienstag in zwei Urteilen insgesamt acht Beschwerdeführern recht. Die Kläger hatten sexuelle oder gewalttätige Übergriffe begangen, waren aber laut Gutachtern wegen ihres schlechten geistigen Zustandes nicht schuldfähig. Sie wurden trotzdem ohne angemessene psychiatrische Unterstützung über Jahre hinweg in gewöhnlichen Gefängnissen untergebracht.

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Dies sei ein Verstoß gegen das Menschenrecht auf Freiheit und Sicherheit, entschieden die Straßburger Richter. Sie stellten zwar fest, dass es in den Gefängnissen jeweils einen gesonderten "psychiatrischen Flügel" gebe. Dies reiche aber nicht aus. Die Menschen müssten eine besondere therapeutische Betreuung bekommen und dürften nicht einfach weggesperrt werden. Sie müssten eine Chance haben, später einmal wieder in der Gesellschaft leben zu können.

Erst Anfang Januar hatte in Belgien der Fall eines psychisch kranken Sexualstraftäters für Schlagzeilen gesorgt, der für sich selbst Sterbehilfe beantragt hatte. Der Mann hatte vergeblich versucht, im Gefängnis Hilfe zu erhalten, um von seinen sexuellen Zwangsgedanken loszukommen. Erst kurz vor dem geplanten Sterbedatum hatte die belgische Regierung eingelenkt und dem Mann eine Therapie in Aussicht gestellt.

Die Regierung in Brüssel hat inzwischen angekündigt, mehr psychiatrische Betreuungsplätze und -einrichtungen zu schaffen. Davon könnten auch die acht Kläger profitieren, die am Dienstag ihren Prozess in Straßburg gewonnen haben. Jeder von ihnen bekommt außerdem laut dem Urteil des Menschenrechtsgerichtshofes 15.000 Euro Schmerzensgeld vom belgischen Staat.