Burka-Verbot wird auch CDU-Parteitag in Köln beschäftigen

Foto: dpa/Boris Roessler
Burka-Verbot wird auch CDU-Parteitag in Köln beschäftigen
Ein Antrag für ein Burka-Verbot wird den Parteitag der CDU in der nächsten Woche beschäftigen.

Die CDU setze sich dafür ein, auch in Deutschland das Tragen von Gesichts-Verschleierungen, wie zum Beispiel der Burka, zu verbieten, heißt es in dem Antrag des Kreisverbandes Frankfurt. Wie in anderen europäischen Ländern sei auch in Deutschland zum Schutz der öffentlichen Ordnung ein Verbot anzustreben.

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Das Tragen einer Burka sei ein Zeichen der Abgrenzung und fehlender Bereitschaft zur Integration, wird zur Begründung angeführt. Zudem beschränke die Gesichts-Vollverschleierung in vielen Fällen die Freiheit und Gleichberechtigung von Frauen. Die Antragskommission für den Kölner Parteitag empfiehlt, den Antrag an verschiedene CDU-Gremien zu überweisen.

Für ein Burka-Verbot in der Öffentlichkeit hatte sich zuvor bereits die stellvertretende CDU-Vorsitzende Julia Klöckner ausgesprochen. Die Vollverschleierung stehe nicht für religiöse Vielfalt, sondern für ein "abwertendes Frauenbild", sagte sie zur Begründung. Auch aus der SPD kam Unterstützung für ein Burka-Verbot. 

Auf Ablehnung stieß die Klöckner-Forderung hingegen in der CSU, bei den Grünen sowie in der evangelischen Kirche und bei Islamverbänden. In der Vergangenheit hatte es mehrfach Forderungen nach einem Verbot der Vollverschleierung gegeben. Anlass dazu bot zuletzt eine Entscheidung des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofes. Der Gerichtshof hatte im Sommer das Burka-Verbot in Frankreich für rechtens erklärt. In Deutschland haben einige Bundesländer das Tragen der Burka bei der Ausübung eines öffentlichen Amtes, insbesondere in Schulen und Kindergärten, bereits untersagt.

In einem weiteren Antrag fordert die Frankfurter CDU, radikalislamische Organisationen in Deutschland zu verbieten. Dabei müssten alle gesetzlichen Möglichkeiten geprüft werden, um auch Werbung für derartige Organisationen wie etwa die "Aktion LIES" verbieten zu können. Wenn unter Missbrauch von Religions- und Meinungsfreiheit religiöse Fanatiker Propaganda und Anwerbeversuche auf Straßen und Plätzen betrieben, dürfe der Staat nicht zusehen. Mit besseren rechtlichen Instrumenten müsse verhindert werden, dass die Kommunen "in ein fortlaufendes Katz- und Maus-Spiel mit vermeintlichen Einzelpersonen einer hochprofessionellen Extremisten-Szene" gerieten.