Strafgerichtshof bestätigt Verurteilung von Rebellenführer Lubanga

Strafgerichtshof bestätigt Verurteilung von Rebellenführer Lubanga
Der Internationale Strafgerichtshof hat die Verurteilung des früheren kongolesischen Rebellenführers Thomas Lubanga bestätigt.

In ihrem Berufungsurteil bestätigten die Richter in Den Haag am Montagabend sowohl seine Verurteilung für den Einsatz von Kindersoldaten als auch die Haftstrafe von 14 Jahren. Lubanga war der erste Angeklagte, der 2012 vom Internationalen Strafgerichtshof verurteilt wurde.

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Lubanga war Anführer der "Union des Patriotes Congolais" (UPC) und deren militantem Flügel. Er wird verantwortlich gemacht für die Rekrutierung und den Einsatz von Kindersoldaten in seiner Rebellengruppe. Lubanga soll unter anderem Kinder unter 15 Jahren als seine persönlichen Bodyguards eingesetzt haben. Human Rights Watch begrüßte in einer ersten Reaktion die Bestätigung von Lubangas Verurteilung.

Lubanga war wegen Kriegsverbrechen verurteilt worden, darunter die Rekrutierung und der Einsatz von Kindersoldaten. Vier der fünf Berufungsrichter bestätigten am Montag die Verurteilung. Von der Hafstrafe wird die Zeit abgezogen, die er bereits in Den Haag inhaftiert war. Lubanga sitzt seit 2006 im UN-Gefängnis in Den Haag. Nach dem Berufungsurteil vom Montag wird er in ein normales Gefängnis außerhalb der Niederlande verlegt. Welches Land ihn aufnimmt, ist allerdings noch nicht bekannt.

Die Verurteilung Lubangas war 2012 weltweit als Durchbruch gefeiert worden. Der Internationale Strafgerichtshof ist das erste ständige Gericht, das Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen in zurzeit 122 Ländern verfolgen kann. Menschenrechtsgruppen und Opfer-Verbände bezeichneten das allererste Urteil des Gerichts als Zeichen, dass schwere Menschenrechtsverletzungen nicht mehr ungestraft blieben.

Seit dem Urteil gegen Lubanga 2012 wurden zwei weitere Urteile gesprochen. Der Strafgerichtshof steht allerdings in der Kritik, weil bisher nur Afrikaner angeklagt wurden.