Ethikrat gegen strafrechtliche Regelungen zur Sterbehilfe

Ethikrat gegen strafrechtliche Regelungen zur Sterbehilfe
Der Deutsche Ethikrat lehnt nach den Worten seiner Vorsitzenden Christiane Woopen strafrechtliche Regelungen für die Beihilfe zum Suizid ab.

"Wir sehen keine gesellschaftlichen Fehlentwicklungen, die dringend einer strafrechtlichen Regulierung durch den Gesetzgeber bedürften", sagte Woopen dem "Kölner Stadt-Anzeiger" (Samstagsausgabe). Organisierte Suizidhilfe bringe zwar unnötige Gefahren mit sich. Der Staat müsse aber "nicht sein schärfstes Schwert, das Strafrecht, schwingen", um Missbrauch vorzubeugen.

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Im Bundestag wird derzeit ein Verbot von Sterbehilfe-Organisationen erwogen. Diskutiert wird auch, ob Ärzten die Beihilfe zum Suizid per Gesetz erlaubt werden soll, obwohl das Standesrecht dies ausschließt. Der Ethikrat will seine Empfehlung zu diesem Thema im Dezember abgeben, also noch vor Beginn des Gesetzgebungsverfahrens.

Mit Blick auf die Rolle der Ärzte sagte Woopen: "In der existenziellen Ausnahmesituation, in der ein kranker Mensch seinem Leben ein Ende setzen möchte, sollte ein Arzt ihm helfend zur Seite stehen können." Dies sollte aber "nicht im Rahmen einer gesetzlichen Norm, sondern der Gewissensentscheidung" erfolgen, betonte die Kölner Medizinethikerin. Sie appellierte an die Bundesärztekammer, diese Gewissensentscheidung beim assistierten Suizid künftig zu akzeptieren.

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Der Ethikrat unterstütze die Position, dass Beihilfe zum Suizid keine ärztliche Aufgabe sei, sagte Woopen. Das Gremium wolle aber die Gewissensentscheidung im individuellen Vertrauensverhältnis zwischen dem Patienten und seinem Arzt akzeptiert wissen, und zwar "ohne Paragrafen, Verfahrensvorschriften und am Ende gar einer Gebührenziffer".