Snowden-Anwalt fordert Schutz von Whistleblowern

Foto: Thomas Lohnes
Snowden-Anwalt fordert Schutz von Whistleblowern
Der Rechtsanwalt und Menschenrechtsaktivist Wolfgang Kaleck fordert einen effektiven rechtlichen Schutz von Whistleblowern.
25.11.2014
epd
Markus Jantzer und Elvira Treffinger

"Edward Snowden hat uns alle über die illegale Massenüberwachung durch Geheimdienste aufklärt, für diesen Verdienst darf er nicht bestraft werden", sagte der deutsche Rechtsbeistand des Whistleblowers Snowden dem Evangelischen Pressedienst (epd). "Auch wer etwa die Machenschaften organisierter illegaler Steuerhinterziehung öffentlich macht und dadurch dem Staat hilft, Steuerbetrug in Milliardenhöhe zu ahnden, sollte nicht in jedem Fall strafrechtlich verfolgt werden."

Der frühere Mitarbeiter des US-Geheimdienstes NSA, Snowden, lebt seit 15 Monaten im Exil in Russland, da ihm in den USA nach seinen Enthüllungen illegaler Massenüberwachungen durch die Geheimdienste eine drakonische Strafe droht.

Der Fall Snowden zeige die Notwendigkeit neuer Gesetzeswerke, sagte Kaleck. In einem neuen Gesetz müssten die Regeln zur Geheimhaltung modifiziert werden. Sie sollten eine Klausel enthalten, wonach Enthüller, die im öffentlichen Interesse handeln, rechtlich anders behandelt werden als Menschen, die in kommerziellem Interesse geheime Daten verkaufen, verlangte der Anwalt. Der 54-jährige Generalsekretär der Menschenrechtsorganisation European Center for Constitutional and Human Rights ist vor wenigen Tagen für seinen Einsatz für die Menschenrechte mit dem Hermann-Kesten-Preis der Schriftstellervereinigung PEN ausgezeichnet worden.

Grundsätzlich sind Beschäftigte von Privatunternehmen ebenso wie staatliche Bedienstete verpflichtet, keine Dienstgeheimnisse oder Betriebsgeheimnisse preiszugeben. Allerdings können Mitarbeiter in Gewissensnöte geraten, wenn sie auf schwere Missstände oder Gesetzesübertretungen im eigenen Unternehmen stoßen, die von der Unternehmensleitung geduldet oder gar gefördert werden. 

Kaleck begrüßte, dass der Europarat das Thema auf seine Tagesordnung genommen hat. Er forderte die Parteien der großen Koalition auf, einen Gesetzentwurf zum rechtlichen Status von Whistleblowern vorzulegen. Es gehe dabei nicht allein um einen besseren Schutz von Arbeitnehmern, sondern um alle Bürger. "Whistleblower können auch Außenstehende sein. Denken Sie an Carl von Ossietzky - sein dramatischer Fall steht paradigmatisch für Whistleblowing."

Der Herausgeber der Zeitschrift "Die Weltbühne" hatte 1929 das Aufrüstungsprogramm der damaligen Reichswehr bekanntgemacht. Er wurde dafür 1931 zu einer Haftstrafe verurteilt und schließlich im Konzentrationslager von NS-Schergen umgebracht.