Bundesamt führt beschleunigte Asylverfahren für Syrer und Iraker ein

Bundesamt führt beschleunigte Asylverfahren für Syrer und Iraker ein
Asylanträge von verfolgten Syrern und Irakern können ab sofort in beschleunigten Verfahren bearbeitet werden.

Wie das Bundesinnenministerium am Dienstag in Berlin mitteilte, setzt das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge damit einen Beschluss eines Sondertreffens der Innenminister vor wenigen Woche um. Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) hatte damals erklärt, dass Asylanträge von Bürgerkriegsflüchtlingen möglichst schon im Erstaufnahmelager entschieden werden sollen. Durch die Klarheit über den Status der Betroffenen sollen die Kommunen bei Fragen zur Unterbringung entlastet werden.

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Die Sonderregelung betrifft den Angaben zufolge Syrer sowie Iraker jesidischen oder christlichen Glaubens. Ihre Anträge werden von den Mitarbeitern des Bundesamts prioritär behandelt. Die Betroffenen sollen dafür Fragebögen ausfüllen. Auf eine Anhörung soll verzichtet werden. Der Bescheid ist damit den Angaben zufolge im Idealfall nach elf Tagen möglich. Asylverfahren dauern momentan im Durchschnitt sieben Monate. Die große Koalition strebt eine Bearbeitungsdauer von maximal drei Monaten an. Syrer und Iraker bekommen derzeit in aller Regel ein Aufenthaltsrecht in Deutschland.

Voraussetzung für das verkürzte Verfahren ist, dass die Betroffenen nur internationalen Schutz beantragen, weil dadurch die Prüfung der Asylanerkennung entfällt. Von den rechtlichen Folgen seien Asyl- und Flüchtlingsanerkennung praktisch gleich, hieß es aus dem Ministerium.

Die verkürzten Verfahren gelten allerdings nicht für Flüchtlinge, für deren Asylantrag nach der Dublin-Regel ein anderes Land zuständig ist. Zudem werden den Angaben zufolge Identitäts- und Sicherheitsüberprüfung stattfinden. Durch verstärkten Einsatz von Dolmetschern soll ausgeschlossen werden, dass Antragsteller die Zugehörigkeit zu einer der verfolgten Gruppen nur vortäuschen.