Indien: Prominente fordern Abschaffung der Todesstrafe

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Indien: Prominente fordern Abschaffung der Todesstrafe
Hinrichtungen wirkten weder abschreckend, noch dienten sie einem anderen Zweck, kritisierten namhafte Künstler und Wissenschaftler. In Indien warten rund 500 Verurteilte auf die Todesstrafe, die aber meist in lebenslange Haft umgewandelt wird.

Wichtige indische Persönlichkeiten haben öffentlich die Abschaffung der Todesstrafe gefordert. In einem gemeinsamen Aufruf kritisierten Hunderte Prominente die Hinrichtung von Straftätern als "grausam und barbarisch", wie die indische Zeitung "The Hindu" am Montag berichtete. In über 70 Prozent der Welt sei die Todesstrafe abgeschafft, dennoch halte Indien daran fest. Exekutionen wirkten weder abschreckend, noch dienten sie einem sonstigen Zweck, hieß es in dem Appell. Zu den Unterzeichnern gehören Wirtschaftsnobelpreisträger Amartya Sen, der Bollywood-Star Aamir Khan, der Schriftsteller Vikram Seth sowie Hunderte Rechtsanwälte, Richter, Künstler, Ökonomen, Autoren und Wissenschaftler.

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Indiens Strafgesetz sieht die Todesstrafe "für außergewöhnlich grausame" Verbrechen vor. Derzeit warten knapp 500 zum Tode Verurteilte auf ihre Hinrichtungen am Galgen. In den vergangenen zehn Jahren wurde die Todesstrafe jedoch kaum mehr vollstreckt, sondern in den meisten Fällen in eine lebenslängliche Haftstrafe umgewandelt. Vollstreckt wurde das Todesurteil lediglich gegen Terror-Attentäter wie den einzigen überlegenden Terroristen der Anschlages in Mumbai 2008. Die bislang letzte Hinrichtung wegen eines nicht-terroristischen Verbrechens fand in Indien 2004 statt.

Die Todesstrafe sei unumkehrbar und könne daher nicht Teil eines Rechtsystems sein, dass für Fehlentscheidungen anfällig sei, hieß es in dem Aufruf weiter. Die Unterzeichner wollten alles in ihrer Macht stehende tun, um ihre Abschaffung zu erwirken. In Indien mehren sich die Stimmen aus Justiz und Politik, die ein Umdenken fordern, die Mehrheit der Bevölkerung ist jedoch weiter für die Todesstrafe. Die indische Rechtskommission prüft derzeit eine Abschaffung.

Im Januar 2014 wandelte das Oberste Gericht die Todesstrafe für 19 Verurteilte in eine lebenslange Haftstrafe um, nachdem deren Gnadengesuch gescheitert war. Die Obersten Richter begründeten dies mit den "unmäßigen und unerklärbaren Verzögerungen" in der Strafvollstreckung.