Schwesig: Beruf und Pflege sollen besser zusammengehen

Foto: dpa/Bernd von Jutrczenka
Schwesig: Beruf und Pflege sollen besser zusammengehen
Für Berufstätige soll es einfacher werden, Angehörige zu pflegen. Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig (SPD) nannte am Dienstag in Berlin Einzelheiten zu dem Gesetz, das an diesem Mittwoch vom Kabinett beschlossen werden soll.

Danach wird es eine zehntägige bezahlte Pflege-Auszeit geben sowie die Möglichkeit, sechs Monate ganz und insgesamt 24 Monate teilweise aus dem Job auszusteigen.

Neu ist, dass Berufstätige auch die Möglichkeit erhalten, drei Monate zu Hause zu bleiben, um Sterbende zu begleiten oder um sich ein halbes Jahr lang um schwerstkranke Kinder zu kümmern, die beispielsweise in einem Hospiz leben. Auf all diese Möglichkeiten haben die Berufstätigen gegenüber dem Arbeitgeber einen Rechtsanspruch - es sei denn, sie arbeiten in kleinen Betrieben mit 15 und weniger Beschäftigten. Zur Überbrückung des Lohnausfalls werden zinslose staatliche Darlehen gewährt. Der Kreis der Angehörigen, die einen Pflegzeit in Anspruch nehmen können, wird erweitert.

Geschwister können Pflege der Eltern unter sich aufteilen

Die zehntägige Pflege-Auszeit wird einmal je Pflegefall gewährt. Vom kommenden Jahr an werden bis zu 90 Prozent des Nettoeinkommens weitergezahlt, ähnlich wie beim Kinderkrankengeld. Die zehntägige Auszeit kann auch heute schon in Anspruch genommen werden, es gibt aber kein Geld. Die Mehrkosten werden Schwesig zufolge auf 100 Millionen Euro pro Jahr beziffert und von der Pflegeversicherung getragen.

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Angehörige können sich die Pflegezeit nach den geplanten Regelungen über mehrere Jahre aufteilen. So können beispielsweise mehrere berufstätige Geschwister die Pflege ihrer Mutter organisieren, indem sie jeweils für bis zu 24 Monate im Beruf kürzer treten. Sie behalten dabei den Anspruch, auf ihre Vollzeitstelle zurückzukehren und bleiben während der Pflegezeit sozialversichert.

In Deutschland gibt es 2,6 Millionen registrierte Pflegebedürftige, von denen mehr als eine Million von Angehörigen gepflegt wird. Schätzungen über die berufstätigen Pflegenden belaufen sich laut Familienministerium auf rund 400.000 Personen.