Gericht gewährt Jesiden aus Nordirak Flüchtlingsschutz

Gericht gewährt Jesiden aus Nordirak Flüchtlingsschutz
Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat fünf Jesiden aus dem Nordirak Flüchtlingsschutz in Deutschland gewährt.

Damit revidierten die Richter am Mittwoch eine Entscheidung des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge, wie das Gericht mitteilte. Das Bundesamt hatte zuvor die Anträge der fünf jesidischen Kläger abgelehnt, die vor dem Vorrücken der Kampftruppen der Miliz "Islamischer Staat" (IS) in Deutschland Asyl beantragt hatten. (AZ: 18a K 223/13.A und andere)

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Das Verwaltungsgericht begründete seine Entscheidung mit der aktuellen Lage im Irak, wo Angehörige der jesidischen Glaubensgemeinschaft von den IS-Kämpfern brutal verfolgt werden. Nach übereinstimmenden Medienberichten befinde sich ein großer Teil der bislang im Nordirak lebenden Jesiden auf der Flucht vor den Milizen, erklärten die Richter. Vor allem für Kinder und alte Menschen seien die Bedingungen lebensgefährlich.

Weder die irakische Armee noch die kurdischen Peschmerga-Kämpfer können nach Einschätzung des Gerichts den Jesiden im Irak Schutz vor den vorrückenden IS-Truppen bieten. Auch die kurdischen Autonomiegebiete würden nicht über ausreichende Kapazitäten verfügen, um den Flüchtlingsstrom zu bewältigen. Das Gericht verwies darauf, dass sowohl Vertreter der Bundesregierung wie auch der UN übereinstimmend von einem drohenden Völkermord an der jesidischen Bevölkerung warnten. Gegen das Urteil kann Berufung eingelegt werden.

Das Jesidentum ist eine rund 4.000 Jahre alte Religion, die Glaubenselemente und Riten westiranischer und altmesopotamischer Religionen sowie von Judentum, Christentum und Islam verbindet. Die Ursprünge der Jesiden liegen im Irak, in Nordsyrien und in der südöstlichen Türkei.