Freistellung bei sterbenden Angehörigen in der Diskussion

Freistellung bei sterbenden Angehörigen in der Diskussion
Die große Koalition erwägt einen Rechtsanspruch auf eine unbezahlte Freistellung, wenn Angehörige im Sterben liegen.

"Gute Arbeitgeber gewähren schon heute eine Auszeit, aber das ist längst nicht überall der Fall", sagte die stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Carola Reimann der "Berliner Zeitung" (Samstagsausgabe). Die Koalition habe vereinbart, das Thema weiter zu verfolgen und noch in dieser Wahlperiode zu einer Lösung zu kommen. Details seien bisher aber noch nicht festgelegt.

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Unabhängig davon setzt sich die SPD dafür ein, die Leistungen für Pflegende stärker auszuweiten als bisher von der großen Koalition geplant. Konkret fordern die Sozialdemokraten, dass nicht nur Ehepartner oder Kinder die vorgesehene bezahlte zehntägige Auszeit von Beruf in Anspruch nehmen können, sondern auch weiter entfernte Verwandte, Nachbarn oder Freunde. "Es sollten alle unterstützt werden, die bereit sind, füreinander Verantwortung zu übernehmen", fügte sie hinzu.

"In Zeiten, in denen von der jungen Generation verlangt wird, für einen Job überall hinzugehen, spielen bei der Pflege stabile Netzwerke am Wohnort der Eltern eine immer wichtigere Rolle", argumentierte die SPD-Politikerin. Zudem werde es künftig immer mehr Pflegebedürftige geben, die keine Kinder haben.

Die zehntägige bezahlte Auszeit vom Beruf ist in der ersten Stufe der Pflegereform geplant. Wer kurzfristig die Pflege eines Angehörigen organisieren muss, etwa nach einem Schlaganfall, kann künftig eine Lohnersatzleistung für bis zu zehn Tage erhalten, vergleichbar dem Kinderkrankengeld. Diese Lohnersatzleistung, die rund 100 Millionen Euro kostet und von den Pflegekassen bezahlt wird, soll neben der ersten Pflegereform-Stufe in einem separaten Gesetz geregelt werden, das ebenfalls am 1. Januar 2015 in Kraft treten soll.