Uganda: Anti-Homosexuellen-Gesetz ist ungültig

Uganda: Anti-Homosexuellen-Gesetz ist ungültig
Das Verfassungsgericht in Uganda hat das umstrittene Anti-Homosexuellen-Gesetz am Freitag für nichtig erklärt.

Bei der Verabschiedung der Novelle seien nicht genügend Parlamentarier anwesend gewesen, begründeten die Richter ihr Urteil laut der Tageszeitung "Daily Monitor". Trotz entsprechender Hinweise vor der Abstimmung habe die Parlamentspräsidentin das Verfahren nicht gestoppt. Das Gesetz sah bis zu lebenslange Haftstrafen für Homosexuelle vor. Es war im Februar von Präsident Yoweri Museveni in Kraft gesetzt worden. Aktivisten zeigten sich erleichtert über den Spruch des Verfassungsgerichts.

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"Wir sind sehr froh über das Urteil", sagte Kasha Jacqueline Nabagesera, Aktivistin und Mitbegründerin der Menschenrechtsorganisation "Freiheit und Raum in Uganda" (FARUG), dem Evangelischen Pressedienst (epd). "Es ist ein guter Beginn, aber der Kampf geht weiter." Die Regierung und die Staatsanwaltschaft hätten bereits signalisiert, dass sie gegen die Entscheidung des Verfassungsgerichts vorgehen wollten. "Aber heute werden wir feiern, und danach werden wir unsere Arbeit wieder aufnehmen." Nach Inkrafttreten des neuen Gesetzes war die Gewalt gegen Schwule und Lesben in Uganda deutlich gestiegen. Viele verloren ihre Stelle, ihre Wohnung oder mussten fliehen.

Nach Einschätzung der Expertin für Homosexuellenrechte von "Human Rights Watch", Neela Goshal, kam das Urteil nicht ganz überraschend. In der ugandischen Gesetzgebung sei die Einhaltung des erforderlichen Quorums bislang immer penibel beachtet worden. Sie erwarte nun Versuche rechter Politiker, das Gesetz erneut durch das Parlament zu bringen. "Aber das wird ein langer Prozess werden", sagte Goshal dem epd in Nairobi. "Vielleicht denken ja jetzt ein paar Politiker mehr, dass dieses Gesetz den enormen Preis nicht wert ist, den Uganda politisch dafür zahlen müsste."

Gleichgeschlechtlicher Sex bleibt verboten

Gegen das Gesetz hatten Aktivisten, Anwälte und Journalisten im März Klage eingereicht. Ihnen sprach das Verfassungsgericht die Erstattung der Hälfte der Prozesskosten zu. Das Gesetz hatte das Verbot gleichgeschlechtlichen Verkehrs aus Kolonialzeiten verschärft. Homosexueller Sex konnte demnach mit bis zu 14 Jahren Haft bestraft werden, "Wiederholungstätern" drohte lebenslänglich. Wer für Homosexualität "warb", Homosexuelle unterstützte oder homosexuelles Verhalten von Freunden und Bekannten nicht anzeigte, riskierte ebenfalls lange Haftstrafen. Das Gesetz rief international Empörung hervor, mehrere Länder kürzten ihre Entwicklungshilfe, die Weltbank fror einen Kredit ein, die USA verhängten Sanktionen.

Amnesty International äußerte die Hoffnung, das Urteil werde zu einer deutlichen Verbesserung im Leben ugandischer Homosexueller führen. Sie seien zu lange in einem Teufelskreis aus Diskriminierung, Bedrohung, Missbrauch und Ungerechtigkeit gefangen gewesen, sagte die stellvertretende Afrikadirektorin der Organisation, Sarah Jackson.

Nach Einschätzung Goshals bleibt auch nach der Entscheidung der Richter gleichgeschlechtlicher Sex verboten. Doch das Verbot aus der Kolonialzeit sei nie angewendet worden, weil Geschlechtsverkehr schwierig nachzuweisen sei. Die nun gekippte Verschärfung geht auf einen Entwurf von 2009 des evangelikalen Parlamentsabgeordneten David Bahati zurück, der die Todesstrafe für Homosexuelle vorsah. Die Kapitalstrafe wurde aufgrund internationaler Proteste für die Novelle herausgenommen, die im Dezember 2013 verabschiedet wurde. Homosexualität ist in fast 40 der 54 afrikanischen Staaten strafbar.