Thierse: Stasi-Gesetz verfassungsrechtlich zweifelhaft

Thierse: Stasi-Gesetz verfassungsrechtlich zweifelhaft
Kurz vor dem 21. Jahrestag der Deutschen Einheit berät der Bundestag an diesem Freitag abschließend die umstrittene Novelle des Stasi-Unterlagen-Gesetzes. Bundestags-Vizepräsident Wolfgang Thierse kritisierte das von der Koalition vorgelegte Gesetz als "rechtspolitisch fragwürdig und verfassungsrechtlich bedenklich".

Nur die Regierungsfraktionen von CDUCSU und FDP haben bislang Zustimmung angekündigt. Nach ihrem Willen sollen die Stasi-Überprüfungen im öffentlichen Dienst wieder ausgeweitet werden. Per Gesetz soll künftig auch die Beschäftigung von früheren Stasi-Leuten in der Stasi-Unterlagen-Behörde verboten werden.

Geplante Ausweitung der Überprüfung unverhältnismäßig

Die SPD kritisierte das von der Koalition vorgelegte Gesetz als "rechtspolitisch fragwürdig und verfassungsrechtlich bedenklich". Die SPD-Fraktion werde die Vorlage deshalb ablehnen, sagte Bundestags-Vizepräsident Wolfgang Thierse der Nachrichtenagentur dpa. So sei die geplante Ausweitung der Überprüfung im öffentlichen Dienst ohne konkreten Verdacht völlig unverhältnismäßig.

Dies gilt nach Thierses Worten auch für das Vorhaben, durch ein rückwirkendes Gesetz ehemalige Stasi-Leute zu versetzen, die seit mehr als 20 Jahren bei der Stasi-Unterlagen-Behörde arbeiten. Sie seien damals eingestellt worden, weil sie dort gebraucht worden seien. Das Problem sei jetzt nicht dadurch lösbar, dass ihnen gleichwertige Arbeitsplätze in anderen Behörden zur Verfügung gestellt werden sollte, sagte Thierse.

Der neue Chef der Stasi-Unterlagen-Behörde, Roland Jahn, hatte die Beschäftigung ehemaliger Stasi-Leute bei seinem Amtsantritt im März als Schlag ins Gesicht der Opfer bezeichnet. In einem Gespräch mit dem "Weser-Kurier" in Bremen (Freitag) bekräftigte er, die 40 früheren Stasi-Mitarbeiter seien "einfach nicht gut für die Glaubwürdigkeit unserer Einrichtung". Er sei aber dagegen, ihnen grundsätzlich eine Arbeit im Staatsdienst zu verwehren. "Wir brauchen Lösungen, die auf einer rechtsstaatlichen Basis aufbauen und die ihnen eine zweite Chance geben."

Neues Stasi-Unterlagen-Gesetzes ohne  Mehrheit im Parlament?

Die Stasi-Überprüfungen im öffentlichen Dienst sollen nach der Gesetzesnovelle bis zum Jahr 2019, dem 30. Jahr des Mauerfalls, möglich sein. Die jetzige Regelung, nach der nur ein kleiner Personenkreis von Spitzenpositionen im öffentlichen Dienst überprüft werden kann, läuft zum Jahresende aus.

Thierse bedauerte, dass erstmals eine Neufassung des Stasi-Unterlagen-Gesetzes ohne breite Mehrheit im Parlament verabschiedet werden soll. Die schwarz-gelbe Koalition sei aber nicht zu einem Konsens in den Streitpunkten bereit gewesen. Auch für die SPD sei es unbestritten, dass die Überprüfungsmöglichkeiten verlängert und der Zugang zu den Stasi-Akten verbessert werden müsse.

dpa