Schlappe für Rot-Grün: NRW-Etat verfassungswidrig

Schlappe für Rot-Grün: NRW-Etat verfassungswidrig
Richter bremsen Rot-Grün in NRW: Die hohe Neuverschuldung im Jahr 2010 war rechtswidrig, der Nachtragshaushalt ist nichtig. Das urteilte das Landesverfassungsgericht. Das Schwarze-Peter-Spiel um Neuwahlen geht weiter.

Schwerer Rückschlag für Nordrhein-Westfalens Ministerpräsidentin Hannelore Kraft (SPD) und ihre rot-grüne Minderheitsregierung: Das Landesverfassungsgericht in Münster erklärte am Dienstag den Nachtragshaushalt 2010 wegen zu hoher Schulden für verfassungswidrig. Die Richter gaben damit einer Klage der Landtagsfraktionen von CDU und FDP statt.

Kraft reagierte gelassen auf die Entscheidung des Gerichts. Aus dem Urteil ergäben sich "nach einer ersten Einschätzung keine direkten Folgen" für den Haushalt des laufenden Jahres 2011, sagte sie in Düsseldorf. Die Landesregierung gehe unverändert davon aus, dass das gesamtwirtschaftliche Gleichgewicht auch jetzt noch gestört sei und die Schuldenaufnahme die übliche Obergrenze überschreiten dürfe.

CDU-Landeschef Röttgen sieht Ministerpräsidentin Kraft in Zugzwang

Unmittelbar nach dem Urteil ging die Debatte über Neuwahlen im größten deutschen Bundesland weiter. CDU-Landeschef und Bundesumweltminister Norbert Röttgen sieht die Ministerpräsidentin am Zug. Kraft müsse sich zu dem "Scherbenhaufen" ihrer rot-grünen Minderheitsregierung bekennen und jetzt einen verfassungsgerechten Haushalt für das laufende Jahr vorlegen, sagte Röttgen in Berlin. "Wenn sie das nicht schafft, sind Neuwahlen unvermeidlich."

Kraft ihrerseits ließ offen, ob die SPD-Fraktion eine Auflösung des Landtags beantragen wird, falls die Opposition auch gegen den Etat 2011 klagt. "Das werden wir in Ruhe abwarten", sagte sie. Fraktionschef Norbert Römer hatte angekündigt, bei einer erneuten Klage Neuwahlen anzustreben. Das Landesparlament kann sich jederzeit mit absoluter Mehrheit auflösen.

Das Verfassungsgericht legte in seiner Urteilsbegründung strenge Maßstäbe für eine Störung des wirtschaftliche Gleichgewichts an. Die Landesregierung habe keine plausiblen Gründe angeführt, weshalb zur Abwehr einer Störungslage die Schulden erhöht werden müssten, sagte Gerichtspräsident Michael Bertrams. Es reiche nicht aus, auf weiterbestehende Risiken zu verweisen.

Strenge Maßstäbe für eine Störung des wirtschaftlichen Gleichgewichts

Mit dieser Entscheidung habe das Gericht "hohe Hürden für die Darlegung der Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts anlegt", sagte Grünen-Fraktionschef Reiner Priggen. "Dies müssen wir sehr ernst nehmen."

SPD und Grüne hatten mit der Unterstützung der Linken im Landtag durch den Nachtragshaushalt die Neuverschuldung auf 8,4 Milliarden Euro erhöht. Davon waren 1,3 Milliarden Euro als zusätzliche Rücklage für die angeschlagene WestLB vorgesehen. Wenn das Land diese Rücklage jetzt auflösen müsse, "werden die Folgelasten spätestens den Haushalt 2012 mit voller Wucht treffen", sagte Finanzminister Norbert Walter-Borjans (SPD).

Der Fraktionschef der CDU im Düsseldorfer Landtag, Karl-Josef Laumann, nannte das Urteil einen "Glücksfall für das Land NRW". Das Gericht habe Ministerpräsidentin Kraft für ihre "ungebremste Verschuldungspolitik" die Quittung ausgestellt. Der FDP-Fraktionsvorsitzende der FDP im Landtag, Gerhard Papke, forderte Ministerpräsidentin Kraft auf, "ihren Marsch in den Verschuldungsstaat zu stoppen".

dpa