Oberstes US-Gericht erlaubt Hinrichtung von Teresa Lewis

Oberstes US-Gericht erlaubt Hinrichtung von Teresa Lewis
Kaum noch Hoffnung für Todeskandidatin Teresa Lewis: Die 41 Jahre alte Amerikanerin soll in der Nacht zum Freitag als erste Frau im US-Bundesstaat Virginia seit fast 100 Jahren hingerichtet werden. Der Oberste Gerichtshof als letzte Instanz wies ihren Antrag zurück, die Vollstreckung aufzuhalten. Das Todesurteil ist heftig umstritten, da Lewis über eine sehr geringe Intelligenz verfügt. Die Europäische Union hat noch versucht, die Hinrichtung aufzuhalten.

Lewis wird nach der Entscheidung des Supreme Court voraussichtlich am Donnerstag abend um 21 Uhr Ortszeit (3 Uhr nachts hierzulande) durch die Giftspritze sterben. Nach Ansicht ihrer Anwälte grenzt ihr Geisteszustand an eine Behinderung, was ein Todesurteil ausschließen müsste. Das Oberste Gericht allerdings machte den Weg frei für die erste Hinrichtung einer Frau in den USA seit 2005 - und insgesamt die zwölfte seit Wiedereinführung der Todesstrafe 1976. Bereits am vergangenen Freitag hatte der Gouverneur des Staates Virginia, Bob McDonnell, ein Gnadengesuch abgelehnt.

Todesurteil für Lewis, lebenslänglich für die Mörder

Lewis (Bild links) wurde wegen Mordes an ihrem Ehemann und Stiefsohn verurteilt. Sie hatte gestanden, 2002 zwei Komplizen für die Tat angeheuert zu haben. Als die Schüsse fielen und ihr Mann langsam verblutete, soll sie in der Küche gesessen haben. Laut der Staatsanwaltschaft handelte sie aus Habgier, weil sie eine Lebensversicherung in Höhe von einer Viertelmillion Dollar kassieren wollte. Gezielt, so die Anklage, habe sie einen der späteren Mitverschwörer mit Sex gefügig gemacht.

Der Supreme Court sah keine ausreichenden Gründe, die Hinrichtung zu blockieren. Allerdings hatten sich zwei der drei Richterinnen im insgesamt neunköpfigen Gericht dafür ausgesprochen, die Vollstreckung aufzuhalten. Das Todesurteil wird auch deshalb bemängelt, weil die Komplizen, die die Tat letztlich ausführten, mit lebenslangen Haftstrafen davonkamen.

Europäischer Druck "sehr schwierig"

Unmittelbar vor der geplanten Hinrichtung hat die Europäische Union versucht, die Exekution doch noch zu stoppen. Die EU-Länder wollten am Donnerstag ein weiteres Mal an den Gouverneur von Virginia herantreten und ihn bitten, die Todesstrafe in eine Haftstrafe umzuwandeln, wie der Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung, Markus Löning, im Südwestrundfunk (SWR) sagte.

Löning betonte, es werde alles getan, um Lewis zu retten. Es sei aber äußerst schwierig, in den USA öffentlichen Druck auszuüben. Fast immer rufe das bei den jeweiligen Gouverneuren, die über Todesfälle zu entscheiden haben, eine Gegenreaktion hervor. Im Fall der beiden Deutschen, die in den USA zu Todesstrafen verurteilt sind, bemühe sich die Bundesregierung unter anderem mit Briefen und Gesuchen deren Hinrichtungen zu verhindern. Er habe aber nicht viel Hoffnung, dass sich die Amerikaner davon beeindrucken lassen.

Todesstrafe in 35 Bundesstaaten der USA

Die USA sind einer von weltweit 58 Staaten, in denen noch die Todesstrafe offiziell vollstreckt wird. Amnesty International (AI) registrierte 2009 nur in China, dem Iran, dem Irak und Saudi-Arabien mehr Hinrichtungen als in den Vereinigten Staaten.

In 35 der 50 US-Bundesstaaten sehen Gesetze die Todesstrafe für schwere Verbrechen vor. Darüber hinaus kann die Todesstrafe im ganzen Land nach Bundes- und Militärrecht verhängt werden. Seit Wiederaufnahme der Hinrichtungen 1977 wurden nach Angaben des US-Death Penalty Information Centers (DPIC) 1226 Todesurteile vollstreckt, darunter 38 im laufenden Jahr.

Laut Amnesty International wurden zwischen 1977 und 2001 in den USA auch mindestens 44 Gefangene mit geistigen Behinderungen exekutiert. Seit 1973 wurden in den USA 138 Menschen wegen erwiesener Unschuld oder erheblicher Zweifel an ihrer Schuld wieder aus den Todeszellen entlassen. Bei mindestens 23 Menschen wurde die Unschuld allerdings erst nach der Hinrichtung festgestellt.

dpa