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Bundesverfassungsgericht
26.02.2021 - 06:05
Vor einem Jahr kippte das Bundesverfassungsgericht das Verbot organisierter Hilfe beim Suizid. Der Gesetzgeber ringt mit den Konsequenzen des Urteils. Ein Teil des Bundestags will ein liberales Sterbehilfe-Gesetz durchsetzen, ein anderer zögert.
30.03.2020 - 14:52
Der theologische Geschäftsführer der Diakonie Osnabrück Stadt und Land, Friedemann Pannen, hat das Sterbehilfe-Urteil des Bundesverfassungsgerichts als Stärkung des Selbstbestimmungsrechts von schwer kranken Patienten begrüßt.
25.02.2020 - 14:48
Vor dem für Mittwoch erwarteten Urteil über das Verbot organisierter Suizidbeihilfe hat der Vorsitzende des Deutschen Ethikrats, Peter Dabrock, an Gesetzgeber und Gesellschaft appelliert, Sterbehilfe nicht als Normalfall zuzulassen.
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Gibt es ein vom Grundgesetz geschütztes "Recht auf selbstbestimmtes Sterben"? Und welche Bedingungen gelten dann? Am 26. Februar verkündet das Bundesverfassungsgericht sein Urteil zum Verbot der organisierten Hilfe beim Suizid.
Das Bundesverfassungsgericht verhandelt über das kontrovers diskutierte Verbot der geschäftsmäßigen Sterbehilfe. Konkret geht es um Paragraf 217 des Strafgesetzbuchs.
Das Bundesverfassungsgericht verhandelt ab morgen über das Verbot organisierter Sterbehilfe. Dabei geht es um sechs Verfassungsbeschwerden, die sich gegen Paragraf 217 des Strafgesetzbuchs richten, der die geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung unter Strafe stellt.
"Suizidbeihilfe ist keine ärztliche Aufgabe", sagte die niedersächsische Ärztekammer-Präsidentin Martina Wenker dem Evangelischen Pressedienst (epd). Allein die Option einer Suizid-Assistenz werde bereits den Druck vor allem auf ältere und kranke Menschen erhöhen, sagte sie.
Wer bei der Kirche arbeitet, soll möglichst Kirchenmitglied sein. Diese Einstellungspraxis der Kirchen stellten jüngst der Europäische Gerichtshof und das Bundesarbeitsgericht infrage. Nun soll das Bundesverfassungsgericht entscheiden.
Im Geburtenregister soll es künftig neben dem männlichen und weiblichen Geschlecht auch eine dritte Option geben. Das Bundeskabinett brachte am Mittwoch in Berlin einen Gesetzentwurf zur Änderung der in das Geburtenregister einzutragenden Angaben auf den Weg.
Der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Andreas Voßkuhle, hat deutliche Kritik an Äußerungen führender CSU-Politiker zur Flüchtlingspolitik geübt.
Über das Verbot geschäftsmäßiger Sterbehilfe wird das Bundesverfassungsgericht ohne Richter Peter Müller entscheiden.
Die Einführung einer dritten Geschlechtskategorie fordert das Bundesverfassungsgericht. Viele reagieren hierauf zurückweisend. Die Gesellschaft solle sich nicht so viel mit Minderheiten befassen, wird argumentiert. Diese Einstellung ist kurzsichtig, undemokratisch und unchristlich. Denn das Urteil geht uns alle an.
Nach der erfolgreichen Klage ist die Freude bei Vanja groß: Das Bundesverfassungsgericht hat dem intersexuellen Menschen Recht gegeben. Künftig soll es in Geburtenregistern ein drittes Geschlecht geben.
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