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Bundesverfassungsgericht
17.04.2019 - 11:24
Das Bundesverfassungsgericht verhandelt über das kontrovers diskutierte Verbot der geschäftsmäßigen Sterbehilfe. Konkret geht es um Paragraf 217 des Strafgesetzbuchs.
15.04.2019 - 14:27
Das Bundesverfassungsgericht verhandelt ab morgen über das Verbot organisierter Sterbehilfe. Dabei geht es um sechs Verfassungsbeschwerden, die sich gegen Paragraf 217 des Strafgesetzbuchs richten, der die geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung unter Strafe stellt.
14.04.2019 - 12:10
"Suizidbeihilfe ist keine ärztliche Aufgabe", sagte die niedersächsische Ärztekammer-Präsidentin Martina Wenker dem Evangelischen Pressedienst (epd). Allein die Option einer Suizid-Assistenz werde bereits den Druck vor allem auf ältere und kranke Menschen erhöhen, sagte sie.
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Wer bei der Kirche arbeitet, soll möglichst Kirchenmitglied sein. Diese Einstellungspraxis der Kirchen stellten jüngst der Europäische Gerichtshof und das Bundesarbeitsgericht infrage. Nun soll das Bundesverfassungsgericht entscheiden.
Im Geburtenregister soll es künftig neben dem männlichen und weiblichen Geschlecht auch eine dritte Option geben. Das Bundeskabinett brachte am Mittwoch in Berlin einen Gesetzentwurf zur Änderung der in das Geburtenregister einzutragenden Angaben auf den Weg.
Der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Andreas Voßkuhle, hat deutliche Kritik an Äußerungen führender CSU-Politiker zur Flüchtlingspolitik geübt.
Über das Verbot geschäftsmäßiger Sterbehilfe wird das Bundesverfassungsgericht ohne Richter Peter Müller entscheiden.
Die Einführung einer dritten Geschlechtskategorie fordert das Bundesverfassungsgericht. Viele reagieren hierauf zurückweisend. Die Gesellschaft solle sich nicht so viel mit Minderheiten befassen, wird argumentiert. Diese Einstellung ist kurzsichtig, undemokratisch und unchristlich. Denn das Urteil geht uns alle an.
Nach der erfolgreichen Klage ist die Freude bei Vanja groß: Das Bundesverfassungsgericht hat dem intersexuellen Menschen Recht gegeben. Künftig soll es in Geburtenregistern ein drittes Geschlecht geben.
Das Bundesverfassungsgericht will in diesem Jahr über eine Vielzahl von Verfassungsbeschwerden entscheiden, etwa zum Verbot geschäftsmäßiger Sterbehilfe, dem Tarifeinheitsgesetz oder dem Länderfinanzausgleich.
Die Karlsruher Richter bescheinigen der NPD zwar verfassungsverfeindliche Ziele und eine Wesensverwandtschaft mit dem Nationalsozialismus. Doch seien die Hürden für ein Parteiverbot hoch.
Das Bundesverfassungsgericht will an diesem Dienstag sein Urteil im NPD-Verbotsverfahren verkünden.
In der kommenden Woche tagt das Bundesverfassunggericht zum Verbot der NPD. Im epd-Gespräch äußert sich Sachsen-Anhalts Innenminister Holger Stahlknecht von der CDU optimistisch.
