Krankenkassen sollen Spurensicherung nach Vergewaltigung bezahlen

Krankenkassen sollen Spurensicherung nach Vergewaltigung bezahlen
Um die Strafverfolgung bei Vergewaltigungen zu erleichtern, sollen die Krankenkassen künftig die erste Spurensicherung bei einem Arzt bezahlen. Bisher muss die Tat zuerst angezeigt werden. Das ist viele Opfer aber eine erhebliche Hürde.

Berlin (epd). Die Koalition will es Opfern sexueller Gewalt leichter machen, zum Arzt zu gehen und die Spuren sichern zu lassen, auch wenn sie noch keine Anzeige erstattet haben. Dafür sollen künftig die Krankenkassen zahlen. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) erklärte am Donnerstag in Berlin, Vergewaltigung und sexueller Missbrauch seien furchtbare Verbrechen, die mit aller Konsequenz verfolgt werden müssten.

Häufig fehlten jedoch eindeutigen Beweise, weil viele Opfer im ersten Moment nicht die Kraft hätten, direkt zur Polizei zu gehen, sagte Spahn weiter: "Wir helfen nun, damit frühzeitig eindeutige Beweise durch Ärzte anonym gesichert werden können, um mögliche Täter später auch zu überführen." Die Zeitungen der Funke Mediengruppe (Donnerstag) hatten zuerst über das Vorhaben berichtet.

Künftig sollen die Krankenkassen die sogenannte vertrauliche Spurensicherung in Arztpraxen und Kliniken erstatten, auch wenn die Betroffenen vorher nicht bei der Polizei Anzeige erstattet haben. Bislang müssen Gewaltopfer in solchen Fällen die Kosten vielerorts selbst übernehmen, weil es keine einheitliche Regelung gibt. Einige Bundesländer übernehmen die Kosten, andere nicht. Werden die Spuren nach oder gleichzeitig mit der Erstattung einer Strafanzeige gesichert, dann übernimmt die Polizei die Kosten.

Die Leistungen der Krankenkassen zur vertraulichen Spurensicherung sollen nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums unter anderem die Dokumentation von Verletzungen, die Sicherung von Spermaspuren, die Untersuchung auf K.O.-Tropfen, Alkohol und etwaige Laborleistungen umfassen. Ärzte und Krankenhäuser sollen diese Leistungen mit den Kassen abrechnen, ohne dass die untersuchte Person von der Krankenkasse identifiziert werden kann.

Die gesundheitspolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion, Sabine Dittmar, sagte dem Evangelischen Pressedienst (epd): "Ich selbst kenne das Probleme noch aus meiner Zeit als Hausärztin und begrüße es ausdrücklich, dass wir mit einem Änderungsantrag die vertrauliche Spurensicherung zu einer Kassenleistung machen. Damit kommen wir einer langjährigen Forderungen von Betroffenen und Verbänden nach." Es werde sichergestellt, dass die Anonymität von Opfern sexualisierter Gewalt gewahrt werde und neben der ärztlichen Behandlung künftig auch Spuren dokumentiert würden, ohne dass die Betroffenen dafür auch noch zahlen müssten, sagte Dittmar weiter.

Die neue Kassenleistung soll über einen Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen Union und SPD im laufenden Gesetzgebungsverfahren zur Reform des Masernschutzgesetzes beschlossen werden. Der Bundestag will an diesem Freitag mit der Beratung des Gesetzes beginnen.

epd kfr/bm fu