SPD: Meldedaten sollen keine Konsequenzen für kirchliche Mitarbeiter haben

SPD: Meldedaten sollen keine Konsequenzen für kirchliche Mitarbeiter haben
Homosexuelle Paare sind künftig gleichgestellt beim Ehegattensplitting. Die von der Steuerbehörde dafür benötigten Daten dürfen nicht an die Arbeitgeber weitergegeben werden, sagt die SPD.

Die SPD will verhindern, dass Mitarbeiter der Kirchen durch Übermittlung von Meldedaten über ihren Familienstand arbeitsrechtliche Konsequenzen befürchten müssen. Wie die stellvertretende Innenexpertin der SPD-Bundestagsfraktion, Gabriele Fograscher, und der Beauftragte für die Belange von Lesben und Schwulen, Johannes Kahrs, am Freitag mitteilten, haben sie einen entsprechenden Änderungsantrag zum Meldegesetz eingebracht. Fograscher sagte dem Evangelischen Pressedienst (epd), das Vorhaben sei Konsens in der Koalition.

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Hintergrund ist eine Änderung im Meldegesetz, mit der die vom Bundesverfassungsgericht geforderte Gleichstellung schwuler und lesbischer Partnerschaften beim Ehegattensplitting umgesetzt werden soll. Dazu müssen die Daten zum Familienstand an die Steuerbehörden übermittelt werden. Sie gehen außerdem an die Religionsgemeinschaften zur Erhebung der Kirchensteuer.

Weil besonders in der katholischen Kirche eine Scheidung oder das Begründen einer gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaft zur Kündigung führen kann, wurde befürchtet, das Gesetz könne sich nachteilig besonders für Schwule und Lesben auswirken. Fograscher und Karhrs zufolge soll durch die angestrebte Änderung klargestellt werden, dass die Meldedaten nicht für arbeitsrechtliche Zwecke verwendet werden dürfen. Kirchenangestellte, die zum zweiten Mal verheiratet sind oder eine Lebenspartnerschaft eingehen, hätten damit keine Konsequenzen zu befürchten, sagten die SPD-Politiker. Über das "Gesetz zur Fortentwicklung des Meldewesens" wird im Bundestag in der kommenden Woche abschließend beraten.