Musikverleger: Kirchenchöre sollen ihre Noten bezahlen

Foto: epd-bild / Gustavo Alàbiso
Musikverleger: Kirchenchöre sollen ihre Noten bezahlen
Die deutschen Musikverleger haben an Kirchengemeinden und Musikschulen appelliert, die Noten für ihre Ensembles und Chöre zu kaufen, anstatt sie illegal zu kopieren.

Chorleiter und Dirigenten seien aufgrund des Urhebergesetzes dazu verpflichtet, die kompletten Notensätze für alle Chormitglieder zu bezahlen. "Das geschieht aber nur in einem zu vernachlässigenden Ausmaß", sagte Thomas Tietze vom Vorstand des Deutschen Musikverleger-Verbandes am Dienstag in Osnabrück dem Evangelischen Pressedienst (epd). "Die weitaus meisten kaufen nur einen Satz und vervielfältigen ihn dann."

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Der Verband, dem nach eigenen Angaben mehr als 400 Verleger angehören, hält in Osnabrück noch bis zum Mittwoch seine Jahrestagung ab. Ein Abkommen mit den Kirchen erlaube es zwar, Noten zu kopieren, die ausschließlich für Gottesdienstbesucher vorgesehen seien, erläuterte Tietze. Dafür zahlten beide Kirchen eine Pauschale an die Verleger. Die zahlreichen Chöre und Musikgruppen fielen allerdings nicht unter diese Regelung. 

Die Verluste durch illegale Kopien liegen laut Tietze für die Musikverleger insgesamt im hohen zweistelligen Millionenbereich. Vor allem die kleinen Verlage seien bereits in ihrer Existenz gefährdet: "Die Verlage brauchen diese Einnahmen, um weiter drucken zu können." Die Musikverleger wollen nach seinen Worten das Gespräch mit den Chorverbänden suchen, um noch einmal über die Gesetzeslage aufzuklären: "Verhandlungen haben oberste Priorität."

Darüber hinaus wollten aber immer mehr Verlage dazu übergehen, gerichtlich gegen illegale Vervielfältigungen von Noten vorzugehen, wenn sie davon Kenntnis erhielten. Tietze appellierte an die Chöre, bei Sonderwünschen auch von sich aus Kontakt zu Verlagen aufzunehmen. Viele wollten etwa nicht gleich dicke und teure Sammelbände in Chorstärke bestellen, wenn sie daraus nur ein Lied singen wollten. "Wenn sie einfach anrufen, würden ihnen in solchen Fällen die Kopien wahrscheinlich genehmigt oder günstigere Einzelsätze zur Verfügung gestellt."