Kinderkirchen-Tagung in Dortmund: Kinder haben Recht auf Religion

Kinderkirchen-Tagung in Dortmund: Kinder haben Recht auf Religion
Kindergottesdienste leisten laut Albert Henz, dem Vizepräsident der Evangelischen Kirche von Westfalen, einen unverwechselbaren Beitrag für das Recht der Kinder auf Religion, dass in der UN-Kinderrechtskonvention festgeschrieben ist.
31.05.2014
evangelisch.de

Heranwachsenden müsse demnach die Möglichkeit gegeben werden, sich auch in spiritueller Hinsicht zu entwickeln, sagte der Theologe. "Kinder werden in der Kirche nicht irgendwie bespaßt, sondern als eigenständige Menschen ernst genommen – mit ihren jeweiligen Lebens-und Gotteserfahrungen", sagte Henz auf der diesjährigen Kindergottesdienst-Gesamttagung der EKD in Dortmund.

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Beim "Politischen Signal", einer Kundgebung im Rahmen der Gesamttagung, unterstrich auch der Fernsehmoderator Ralph Caspers das Recht der Kinder auf spirituelle Entwicklung. "Kinder gehen offen und unbefangen auf die Dinge zu. Sie haben Fragen, und sie haben ein Recht auf ehrliche Antworten", sagte Caspers, der durch die "Sendung mit der Maus" und "Wissen macht Ah!" bekannt geworden ist. Der Kindergottesdienst könne Antworten geben "über das Sichtbare und
Messbare hinaus. Kirche mit Kindern kann helfen, ihre Persönlichkeit zu entwickeln."

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Das bedeute auch, ihre Entscheidung für oder gegen Religion zu akzeptieren. "Zum Menschenrecht auf Religionsfreiheit gehört auch das Recht auf freie Wahl des eigenen Glaubens", so Caspers.

2.500 Kindergottesdienst-Mitarbeiter tagen noch bis Sonntag (1. Juni) in Dortmund. In Deutschland gibt es jährlich etwa 260.000 evangelische Kindergottesdienste an Sonn- und Feiertagen, hinzu kommen zahlreiche weitere Gottesdienste mit Kindern, zum Beispiel in Kindergärten.