AfD erstattete Anzeige: Staatsanwaltschaft ermittelt gegen "Zeit"-Chef

AfD erstattete Anzeige: Staatsanwaltschaft ermittelt gegen "Zeit"-Chef
Er hat zwei Pässe - zweimal Wählen darf er bei der Europawahl deshalb aber nicht: Gegen "Zeit"-Chefredakteur Giovanni di Lorenzo (55) ermittelt die Hamburger Staatsanwaltschaft. Der Verdacht: Wahlfälschung. Die Anzeige stellte der Landesverband Sachsen der Alternative für Deutschland (AfD).

Di Lorenzo hatte am Sonntag in der ARD-Sendung "Günther Jauch" zugegeben, dass er bei der Europawahl zwei Mal seine Stimme abgab. Es liege eine Strafanzeige gegen di Lorenzo vor, sagte die Sprecherin der Staatsanwaltschaft, Nana Frombach.Die Staatsanwaltschaft habe daher ein Verfahren eingeleitet. Die Anzeige stellte der Landesverband Sachsen der Alternative für Deutschland (AfD).

"Mir tut das aufrichtig leid"

Hintergrund ist, dass di Lorenzo zwei Staatsbürgerschaften hat. Er habe die amtlichen Aufforderungen erhalten, als deutscher und auch als italienischer Staatsbürger zu wählen, räumte er in der Talk-Show ein. Dieser Aufforderung sei er nachgekommen. So habe er zunächst am Samstag im italienischen Konsulat in Hamburg und dann ein zweites Mal am Sonntag in einer Hamburger Grundschule gewählt.

Di Lorenzo entschuldigte sich inzwischen für seine doppelte Stimmabgabe. "Mir war nicht bewusst, dass man bei der Europawahl nicht in zwei Ländern abstimmen darf", sagte er der "Bild". Wäre es ihm bewusst gewesen, hätte er es natürlich auch nicht getan. "Mir tut das aufrichtig leid."

Die sächsische AfD-Landesvorsitzende Frauke Petry teilte mit, "ein namhafter deutscher Journalist" habe mit einer doppelten Stimmabgabe gegen das Gesetz verstoßen. "Dieser Rechtsbruch ist nicht hinnehmbar und muss geahndet werden."

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Bundeswahlleiter Roderich Egeler mahnte Änderungen an, damit Wähler bei der Europawahl nicht zweimal wählen. Dieser Fall müsse noch einmal nachgearbeitet werden, sagte Egeler am Montag in Berlin. Wenn die Staaten Bürgern mit zwei Pässen auch zwei Wahlaufforderungen zuschickten, könne es dazu kommen, dass diese beide nutzen. Man gehe aber davon aus, dass EU-Bürger gesetzeskonform nur einmal wählten.

Nach dem Europawahlgesetz dürfen Doppelstaatler nur in einem Land der EU ihre Stimme abgegeben. Da somit di Lorenzos zweite Stimmabgabe in der Hamburger Grundschule unbefugt gewesen sein dürfte, könnte er unter den Strafrechtsparagrafen 107a fallen. Wer "unbefugt wählt", wird danach mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit einer Geldstrafe bestraft. Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU), der in seiner Zeit als Bundesinnenminister für das Wahlrecht zuständig war, begrenzte als Gast der Talk-Show allerdings das mögliche Strafmaß: "Ins Gefängnis müssen Sie deshalb nicht."