Kein Disziplinarverfahren wegen Abendmahl für Ausgetretene

Kein Disziplinarverfahren wegen Abendmahl für Ausgetretene
Wenn ein Pfarrer der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern einem aus der Kirche ausgetretenen Menschen das Abendmahl reicht, ist das aus Sicht des Landeskirchenrates kein Dienstvergehen. Der Vöhringer Pfarrer Jochen Teuffel, der ein Disziplinarverfahren gegen sich selbst beantragt hatte, bleibt unbehelligt. Teuffel selbst hält die Problematik weiterhin für ungelöst, möchte aber zunächst keine weiteren Schritte unternehmen.
14.05.2014
evangelisch.de

Pfarrer Jochen Teuffel hatte am 2. März 2014 in seinem Gottesdienst in Vöhringen (Dekanat Neu-Ulm, Bayern) einer Frau das Abendmahl gereicht, von der er wusste, dass sie wegen ihrer kritischen Haltung zur Kirchensteuer aus der Kirche ausgetreten war. Da das gegen die "Leitlinien kirchlichen Lebens der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche Deutschlands (VELKD)" verstieß, beantragte er ein Disziplinarverfahren gegen sich selbst - mit dem Ansinnen, die Regelung aus den Leitlinien zu hinterfragen. Doch der Landeskirchenrat der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern hat an diesem Mittwoch entschieden, dass Teuffel mit der Zulassung der Frau zum Abendmahl keine Amtspflichtverletzung begangen hat.

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Zwar habe jemand, der aus der Kirche ausgetreten ist, keinen Anspruch mehr auf kirchliche Amtshandlungen, schreibt der Pressesprecher der Bayerischen Landeskirche, Johannes Minkus, in einer Erklärung. Aber: "Die Leitlinien verbieten nicht, dass Pfarrerinnen und Pfarrer im Einzelfall aus seelsorgerlichen Gründen zum Abendmahl einladen können." Minkus weist darauf hin, dass die "Leitlinien" sogar formulieren: "Der Kirchenaustritt hebt die in der Taufe begründete Gotteskindschaft nicht auf. (…) Es ist darauf zu achten, dass die kirchlichen Angebote die Ausgetretenen weiterhin erreichen und sie zum Wiedereintritt einladen."

Der Landeskirchenrat wirft Pfarrer Teuffel, der für seine Kritik an der Kirchensteuer bekannt ist, vor, "mit dem demonstrativ gestellten Antrag auf ein Disziplinarverfahrens gegen sich selbst eine Dramatik zu inszenieren, um die öffentliche Aufmerksamkeit für seine Kritik an der Kirchensteuer zu erhöhen". Der Pfarrer habe die Möglichkeit, für sein Anliegen eine Eingabe an die Landessynode zu stellen, die die Kompetenz habe, geltende Regelungen zu verändern.

Jochen Teuffel sagte, zunächst einmal sei er seiner Landeskirche "dankbar, dass sie bei meiner Vorgehensweise keine Verletzung meiner Amtspflichten zu erkennen vermochte". Doch für ihn bleibe die "Grundproblematik einer kirchenrechtlichen Ausladung von Kirchenausgetretenen zum Abendmahl" weiterhin bestehen. Von der Möglichkeit, sich an die Landesynode zu wenden, möchte er zunächst keinen Gebrauch machen. "Mit meinem Vorgehen ist ist Problematik jetzt soweit publik, dass auch andere am Zug sind", sagte Teuffel gegenüber evangelisch.de.