Patientenschützer: Gesetzentwurf für strenges Sterbehilfe-Verbot

Patientenschützer: Gesetzentwurf für strenges Sterbehilfe-Verbot
Die Deutsche Stiftung Patientenschutz hat einen Gesetzentwurf für ein Verbot der organisierten Suizid-Beihilfe vorgelegt.

Demnach soll eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe gegen denjenigen verhängt werden, der "absichtlich und geschäftsmäßig einem anderen die Gelegenheit zur Selbsttötung gewährt, verschafft oder vermittelt", wie die "Welt" am Donnerstag berichtete. Wer an einer Selbsttötung lediglich teilnimmt, soll nach dem Willen der Verfasser hingegen straffrei bleiben, wenn der Suizident ein Angehöriger ist oder ihm sonst nahesteht. Hierzu seien "in aller Regel nicht" Ärzte oder Pflegekräfte zu rechnen.

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Der Entwurf, der an alle Bundestagsabgeordneten verschickt wird, wurde von dem Gießener Staatsrechtler Steffen Augsberg und Eugen Brysch, Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, verfasst. Er liegt weitgehend auf der Linie der Unionsparteien. Sowohl CDU/CSU als auch die Autoren des Gesetzentwurfs wollen nicht erst eine kommerzielle, sondern jede organisierte Suizid-Beihilfe bestrafen.

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Eine Begrenzung des Verbots aufs Kommerzielle würde den Eindruck erwecken, alles andere wäre unproblematisch, begründeten die Verfasser das weitergehende Verbot. Nur so könne die Entscheidungsfreiheit am Lebensende gewahrt werden könne. Anbieter von Suizid-Beihilfen hätten "ein Eigeninteresse an einer Fortsetzung der entsprechenden Tätigkeit", argumentierten Augsberg und Brysch. Wenn solche  Anbieter frei agieren dürften, könnten Menschen am Lebensende nicht mehr selbst entscheiden, sondern gerieten unter den Druck interessengeleiteter Anbieter.

Der Bundestag soll nach dem Willen der Regierungskoalition im Herbst 2015 über eventuelle gesetzliche Regeln zur Suizid-Assistenz entscheiden.