Bremer Gericht stoppt Landtags-Wahlrecht für EU-Ausländer

Bremer Gericht stoppt Landtags-Wahlrecht für EU-Ausländer
Bisher dürfen EU-Ausländer in Deutschland keine Länderparlamente wählen. Ein Gesetzentwurf in Bremen sollte das erstmals ändern. Aber die Richter schoben dem einen Riegel vor. Dabei ging es grundsätzlich um die Frage: Wer gehört zum deutschen Volk?

Der Staatsgerichtshof in Bremen hat einen Gesetzentwurf gestoppt, nach dem EU-Ausländer in Bremen erstmals in Deutschland an Landtagswahlen hätten teilnehmen dürfen. Das widerspreche der Bremischen Landesverfassung und sei auch nicht vereinbar mit dem Grundgesetz, begründete am Montag Gerichtspräsidentin Ilsemarie Meyer die Entscheidung. Das Wahlrecht sei grundsätzlich an die deutsche Staatsangehörigkeit geknüpft. Die Bremer Landesverfassung habe in dieser Hinsicht die Vorgaben des Grundgesetzes zu beachten (Az: St 1/13).

###mehr-artikel###

Der Staatsgerichtshof wies damit eine Gesetzesinitiative zurück, die im Januar vergangenen Jahres mit den Stimmen der rot-grünen Regierungsfraktionen in der Bremischen Bürgerschaft in erster Lesung beschlossen worden war. Vor einer zweiten Lesung sollte der Staatsgerichtshof auf Bitte der Bürgerschaft prüfen, ob der Entwurf mit der Landesverfassung vereinbar ist. EU-Ausländer können zwar schon seit längerem an Wahlen auf kommunaler Ebene teilnehmen. Dieses Recht sollte nun aber auf den Landtag ausgeweitet werden.

Gerichtspräsidentin Meyer führte aus, der Landesgesetzgeber habe keinen Spielraum, was die Bindung des Wahlrechtes an die Staatsangehörigkeit angehe. Die Landesverfassungen müssten nach dem sogenannten Homogenitätsgebot dem Grundgesetz entsprechen. Das träfe als rein formales Kriterium auch auf das Wahlrecht zu. Dass zum deutschen Volk nur deutsche Staatsangehörige gehörten, sei weder wertend noch ideologisch zu verstehen.

Das Wahlrecht lässt sich nur im Grundgesetz ändern

Das Wahlrecht kann nach dem Urteil des Staatsgerichtshofes in Bremen nur durch eine Änderung des Grundgesetzes oder durch Initiativen ausgeweitet werden, die den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit erleichtern. Die sieben Mitglieder des Staatsgerichtshofes waren sich in der Bewertung der Sachlage mit sechs gegen eine Stimme allerdings nicht ganz einig. Richterin Ute Sacksofsky formulierte in einem Sondervotum, das Grundgesetz hindere die Länder nicht, das Wahlrecht auszuweiten.

Vertreter von SPD und Grünen im Land Bremen sagten nach Verkündung des Urteils, sie akzeptierten die Entscheidung. Sie wollten nun darauf dringen, dass das Wahlrecht zugunsten ausländischer Mitbürger durch eine Änderung des Grundgesetzes erweitert werde. Grünen-Fraktionschef Matthias Güldner sagte, niemand könne verstehen, dass Menschen, die hier lebten und Steuern zahlten, bei Wahlen nicht mitbestimmen dürften.

Sein SPD-Kollege Björn Tschöpe betonte, die Debatte um das Ausländerwahlrecht müsse verstärkt auf Bundesebene geführt werden. Bürgerschaftspräsident Christian Weber (SPD) meinte, durch die abweichende Meinung von Richterin Sacksofsky könne man den Eindruck gewinnen, "die Tür ist noch nicht zugeschlagen".