CSU verärgert über Vorstoß zum Doppelpass

CSU verärgert über Vorstoß zum Doppelpass
In der Union gibt es weiter massive Verärgerung über eine Bundesratsinitiative der SPD-geführten Länder Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein für eine großzügige Doppelpass-Regelung.

Der Vorstoß trage "nicht dazu bei, dass in der Koalition neues Vertrauen aufgebaut wird", sagte CSU-Landesgruppenchefin Gerda Hasselfeldt dem Nachrichtenmagazin "Focus". Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) appellierte an die eigene Partei, sich an den Koalitionsvertrag mit CDU und CSU zu halten.

Hasselfeldt sagte, im Koalitionsvertrag sei "ausdrücklich geregelt", dass nur diejenigen Kinder beide Pässe behalten dürften, die auch hier aufgewachsen seien. "Das ist die Vertragsgrundlage", betonte die CSU-Politikerin. "Die gilt auch für die SPD-Länder, sie waren schließlich bei den Koalitionsverhandlungen mit dabei." Auch das von einer grün-roten Koalition regierte Baden-Württemberg trägt den Vorstoß der SPD-Länder im Bundesrat mit.

Die drei Bundesländer wollen, dass alle in Deutschland geborenen Kinder von Migranten das Recht auf die doppelte Staatsbürgerschaft haben - auch dann, wenn sie im Ausland aufwachsen.

Justizminister Maas weist Länderinitiative zurück

Justizminister Maas wies in der Tageszeitung "Die Welt" (online) die Forderungen der Länder zurück. "Ich finde, dass die doppelte Staatsbürgerschaft auch in der vereinbarten Form ein ganz wesentlicher Meilenstein für ein modernes Staatsbürgerschaftsrecht ist", sagte der Sozialdemokrat.

###mehr-artikel###

Union und SPD hatten in den Koalitionsverhandlungen vereinbart, jungen Zuwanderern die doppelte Staatsangehörigkeit zu erlauben, wenn sie in Deutschland geboren und aufgewachsen sind. Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) will dem Kriterium "aufgewachsen" nachkommen, indem er den Doppelpass an eine bestimmte Aufenthaltsdauer in Deutschland oder einen deutschen Schulabschluss knüpft.

Maas sagte, das Kriterium sei "sicherlich nicht ganz einfach umzusetzen". Es müsse möglich sein, die Regelung in der Praxis vernünftig zu handhaben. Er äußerte sich optimistisch, gemeinsam mit de Maizière einen Weg zu finden, "um unnötige bürokratische Hürden zu vermeiden".

Bislang müssen sich Nicht-EU-Ausländer nach ihrem 18. Geburtstag bis zum 23. Lebensjahr für die deutsche Staatsangehörigkeit oder die der Eltern entscheiden. Diese sogenannte Optionspflicht gilt für alle ab 1990 geborenen Kinder von Zuwanderern.