Urteil im Frankfurter Völkermord-Prozess gegen Ruander

Urteil im Frankfurter Völkermord-Prozess gegen Ruander
Im ersten deutschen Prozess zum Völkermord in Ruanda vor 20 Jahren verkündet das Oberlandesgericht Frankfurt an diesem Dienstag das Urteil. Angeklagt ist der ehemalige ruandische Bürgermeister Onesphore Rwabukombe (56). Er soll im April 1994 ein Massaker an der Tutsi-Minderheit mit befehligt haben. Rwabukombe bestreitet die Vorwürfe. Die Generalbundesanwaltschaft forderte lebenslänglich. Die Verteidigung plädierte auf Freispruch.

Der Mammutprozess hat mehr als drei Jahre gedauert. Die Anklage gegen Rwabukombe stützt sich vor allem auf Zeugenaussagen, da es keine Aufzeichnungen zu dem Massaker am 11. April 1994 in Kiziguro gibt. In dem Ort waren mehrere Hundert Tutsi brutal abgeschlachtet worden, die auf dem Kirchengelände Schutz gesucht hatten. Überall in Ruanda begannen damals Hutu-Extremisten mit der Jagd auf Tutsi. Auslöser war der Tod des Hutu-Präsidenten Juvenal Habyarimana durch einen mysteriösen Flugzeugabsturz am 6. April 1994.

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Der Angeklagte gehört zur Volksgruppe der Hutu. Nach Überzeugung der Bundesanwaltschaft hat Rwabukombe als Bürgermeister Mitglieder seiner Gemeinde zu dem Morden in Kiziguro aufgefordert. Die Anklage forderte auch die Feststellung einer besonderen Schwere der Schuld, so dass kein vorzeitiges Aussetzen der Strafe möglich ist. Die Verteidigung bezweifelte die Glaubwürdigkeit von Belastungszeugen und verwies auf widersprüchliche Aussagen.

Im Frankfurter Prozess wurden mehr als 100 Zeugen vernommen, darunter Überlebende des Massakers und verurteilte Täter. Einige in Ruanda inhaftierte Zeugen sagten vor live geschalteten Videokameras aus. Rwabukombe sitzt seit Juli 2010 in Untersuchungshaft. Er war 2002 nach Deutschland gekommen und erhielt Asyl.

Beim Völkermord in Ruanda waren 1994 bis zu 800.000 Tutsi ermordet worden. Unter den Opfern waren auch gemäßigte Hutu. Völkermord umfasst Tötungen und andere Straftaten, die mit dem Ziel verübt werden, eine nationale, rassische, religiöse oder ethnische Gruppe ganz oder teilweise zu zerstören. Diese Verbrechen wiegen so schwer, dass sie nach dem Weltrechtsprinzip überall auf der Welt geahndet werden können.