"Zwölf Stämme": 13-Jähriger darf bei seinen Eltern bleiben

"Zwölf Stämme": 13-Jähriger darf bei seinen Eltern bleiben
Ein 13-jähriger Junge aus der Glaubensgemeinschaft "Zwölf Stämme" darf bei seinen Eltern bleiben. Das hat das Oberlandesgericht in München entschieden.

Es änderte damit einen Beschluss des Amtsgerichts Nördlingen ab, wie ein Sprecher des Oberlandesgerichts (OLG) am Donnerstag dem Evangelischen Pressedienst (epd) sagte.

Der Junge aus dem schwäbischen Klosterzimmern sei am Montag nach der Schule zu seinen Eltern geflüchtet, teilte die Glaubensgemeinschaft auf ihrer Internetseite mit. Zuvor sei er fünf Monate lang in einem Heim für Schwererziehbare untergebracht gewesen.

Vorwurf: "erhebliche und dauerhafte Kindesmisshandlung"

Nach Angaben des Gerichtssprechers gab das Oberlandesgericht den Eltern nur das Aufenthaltsbestimmungsrecht zurück. Alle anderen Entscheidungen des Amtsgerichts blieben in Kraft. So muss der Junge weiterhin eine öffentliche Schule besuchen.

Die Familiengerichte hatten den Eltern der Zwölf Stämme Anfang September 2013 das Sorgerecht für die rund 40 in der Sekte lebenden Kinder entzogen. Den Sektenmitgliedern wird "erhebliche und dauerhafte Kindesmisshandlung" vorgeworfen. Einige Jugendliche sind mittlerweile jedoch wieder bei ihren Eltern.