CDU: Justizminister soll Vorratsdatenspeicherung erhalten

CDU: Justizminister soll Vorratsdatenspeicherung erhalten
Justizminister Heiko Maas will die Vorratsdatenspeicherung nicht fortsetzen - aber erst das Urteil des Europäischen Gerichtshofs abwarten. CDU-Staatssekretär Günter Krings kritisiert das: Maas solle bereits vor dem Urteil ein Gesetz vorlegen.

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Der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesinnenministerium, Günter Krings (CDU), hat Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) aufgefordert, noch vor dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs zur Vorratsdatenspeicherung einen Gesetzentwurf vorzulegen. "Es gibt keinen Grund, mit der Gesetzgebungsarbeit weiter zu warten", sagte der CDU-Politiker Krings der "Berliner Zeitung" (Montagsausgabe). Hinweise des Europäischen Gerichtshofs ließen sich ohne Probleme im Gesetzgebungsverfahren berücksichtigen.

Anders als im Koalitionsvertrag vereinbart will Justizminister Maas die umstrittene Vorratsdatenspeicherung vorerst nicht einführen. Er werde keinen Gesetzesentwurf vorlegen, bevor der Europäische Gerichtshof endgültig geurteilt hat, ob die Richtlinie die Rechte der EU-Bürger verletzt, hatte Maas am Wochenende angekündigt. EU-Generalanwalt Pedro Cruz Villazón hatte im Dezember in einem Gutachten erklärt, die umstrittene EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung sei mit den europäischen Grundrechten unvereinbar. Die Richter sind an die Meinung des Generalanwalts nicht gebunden, folgen ihr jedoch in der Regel.

Seit 2010 wird über ein neues Gesetz beraten

Der SPD-Politiker Maas sieht nach der Erklärung Villazóns die Grundlage für die Festlegungen im zuvor ausgehandelten Koalitionsvertrag entfallen. Der CDU-Politiker Krings indes sagte der "Berliner Zeitung", er erwarte "zügig einen ersten Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums". Es rechne "niemand damit, dass der Europäische Gerichtshof strengere Datenschutzregeln einfordert als das Bundesverfassungsgericht".

In Deutschland gibt es derzeit keine gesetzliche Regelung zur Vorratsdatenspeicherung. Das Bundesverfassungsgericht hatte die deutsche Regel 2010 gekippt, seither wird über ein neues Gesetz beraten. Im Koalitionsvertrag haben CDU, CSU und SPD festgeschrieben, die EU-Richtlinie über den Abruf und die Nutzung von Telekommunikationsverbindungsdaten umzusetzen.