Amnesty verklagt Bundesregierung auf Zugang zu Informationen

Amnesty verklagt Bundesregierung auf Zugang zu Informationen
Amnesty International will erreichen, dass die Bundesregierung Informationen über den Schutz von Menschenrechten bei heiklen Investitionen im Ausland offenlegt.

Unter Berufung auf das Informationsfreiheitsgesetz reichte Amnesty Deutschland deswegen am Montag beim Verwaltungsgericht Berlin Klage gegen das Bundeswirtschaftministerium ein, wie die Menschenrechtsorganisation mitteilte. Die Bundesregierung wird darin aufgefordert, Informationen zum Menschenrechtsschutz bei der Vergabe von Hermes-Bürgschaften herauszugeben. Einen entsprechenden Antrag habe die Regierung zuvor abgelehnt, erklärte Amnesty.

###mehr-artikel###

"Das zuständige Wirtschaftsministerium behauptet, dass es die Menschenrechtssituation vor Ort bei der Vergabe der Bürgschaften hinreichend berücksichtigt. Gleichzeitig weigert sich die Behörde, die entsprechenden Daten öffentlich zu machen. Das stiftet kein Vertrauen", erklärte Verena Haan, bei Amnesty Deutschland zuständig für Wirtschaft und Menschenrechte.

An der Klage beteiligten sich neben Amnesty auch die Organisationen "urgewald" und "GegenStrömung". Sie wollen damit nach eigenen Angaben nachvollziehen, wie die Bundesregierung mögliche menschenrechtliche Auswirkungen der geförderten Projekte prüft. Bereits im Juli 2012 sei Einsicht in die Prüfberichte für eine Reihe von Projekten beantragt worden.

Bundesregierung müsse Menschenrechte durchsetzen

So fragten die drei Organisationen zum Beispiel nach Bergbau- und Staudammprojekten sowie Kraftwerken in Ländern wie Kasachstan, Mauretanien, Tadschikistan, Aserbaidschan und der Türkei, sowie nach Projekten in Weißrussland. "In diesen Ländern und Branchen sind Menschenrechtsverletzungen wahrscheinlich oder sogar an der Tagesordnung", kritisierte Regine Richter von "urgewald". Es komme zu Vertreibungen und Umweltzerstörung. Zudem würden Arbeitnehmerrechte oder die Meinungsfreiheit missachtet. "Daher wollen wir genau wissen, wie die Unternehmen und die Bundesregierung hier ihrer menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht nachkommen", betonte Richter.

Grundlage der Klage ist den Angaben zufolge auch das Umweltinformationsgesetz, das ebenso wie das Informationsfreiheitsgesetz den freien und unbegründeten Zugang zu amtlichen Informationen gewähren soll.