Asylbewerber in Rheinland-Pfalz können sich frei bewegen

Asylbewerber in Rheinland-Pfalz können sich frei bewegen
Rheinland-Pfalz hat die sogenannte Residenzpflicht für Asylbewerber endgültig abgeschafft. Die Flüchtlinge sollen sich künftig ohne Aufenthaltsbeschränkungen frei bewegen können.

Die Landesregierung stimmte am Dienstag der Änderung einer entsprechenden Landesverordnung zu. Integrationsministerin Irene Alt (Grüne) wiederholte ihre Ankündigung, mit den benachbarten Bundesländern über eine noch weiter gehende Bewegungsfreiheit zu verhandeln. Der Beschluss sei ein weiterer Schritt, um die Lebensbedingungen von Asylbewerbern "so human wie möglich zu gestalten", sagte Alt.

Bereits nach der Amtsübernahme im Jahr 2011 hatte Alt einen Erlass unterschrieben, der Flüchtlingen Reisen innerhalb des Bundeslandes ohne behördliche Genehmigung ermöglichen sollte. Das Ministerium teilte auf Anfrage mit, für den Lebensalltag von Flüchtlingen werde sich deshalb durch die neue Landesverordnung nichts ändern.

"Unnötige Schikane"

Flüchtlingshilfeorganisationen kritisieren seit langem die Residenzpflicht als unnötige Schikane. Asylsuchende dürfen sich in den meisten Bundesländern nur in einem von den Behörden festgelegten Bereich aufhalten, etwa in einer Stadt oder in einem Landkreis. Ein Verstoß gegen die Residenzpflicht ist in der Bundesrepublik ein Straftatbestand, der mit Gefängnis von bis zu einem Jahr geahndet wird.

In den vergangenen Jahren haben etliche Landesregierungen, darunter das schwarz-gelb regierte Hessen, die Residenzpflicht auf die Grenzen des jeweiligen Bundeslandes erweitert. In Berlin und Brandenburg dürfen sich Asylbewerber länderübergreifend bewegen. Ungeachtet davon müssen Flüchtlinge bundesweit auch künftig während des laufenden Verfahren in einer ihnen zugewiesenen Kommune leben und können sich ihren Wohnort nicht aussuchen.