Arbeitgebervereinigung gegen arbeitsfreien Reformationsfeiertag

Arbeitgebervereinigung gegen arbeitsfreien Reformationsfeiertag
Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände lehnt Bestrebungen ab, zum 500. Jahrestag der Reformation den 31. Oktober 2017 zu einem gesetzlichen Feiertag zu erklären.

Ein generell arbeitsfreier gesetzlicher Feiertag würde Betriebe mit Kosten belasten, ohne einen Beitrag für eine nachhaltige Diskussion über die Bedeutung der Reformation zu leisten, sagte der Sprecher des Dachverbandes, Viktor Otto, am Donnerstag in Berlin dem epd. Eine Änderung der Feiertagsgesetze der Länder sollte unterbleiben.

Die Position der Unternehmerverbände in Nordrhein-Westfalen entspreche der Auffassung der Bundesvereinigung. Der Hauptgeschäftsführer der Unternehmensverbände Nordrhein-Westfalen, Luitwin Mallmann, hatte der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" zufolge das Vorhaben kritisiert. Ein einmaliger zusätzlicher Feiertag verursache allein in Nordrhein-Westfalen volkswirtschaftliche Kosten von "bis zu 500 Millionen Euro". "Bundesweit kommen da leicht mehrere Milliarden Euro zusammen", rechnete Mallmann vor. Man könne kein "aufwendiges Fest" veranstalten, die Rechnung dafür aber einem Dritten zustellen.

Kosten für die Volkswirtschaft

Die Bundesvereinigung der Arbeitgeber argumentierte, schon heute sei der Reformationstag zu Recht ein gesetzlich anerkannter kirchlicher Feiertag. Arbeitnehmer könnten von der Arbeitspflicht befreit werden, wenn die betrieblichen Erfordernisse es zuließen. "Sie können dafür zum Beispiel eine unbezahlte Freistellung, den Abbau eines Arbeitzeitguthabens oder Urlaub nutzen." Dies stärke die individuellen Möglichkeiten, einen solchen Feiertag würdig zu begehen, ohne Kosten für die Volkswirtschaft zu schaffen, sagte Verbandssprecher Otto. Ein arbeitsfreier gesetzlicher Feiertag würde diese Entscheidung des Einzelnen entwerten.

In fünf ostdeutschen Bundesländern ist der Reformationstag bereits gesetzlicher Feiertag. Zur Initiative für einen bundesweit einmaligen Feiertag am 31. Oktober 2017 haben die Länder Schleswig-Holstein, Hamburg, Bremen, Saarland, Niedersachsen, Baden-Württemberg, Hessen und Nordrhein-Westfalen entweder bereits entsprechende Beschlüsse gefasst oder zumindest Unterstützung signalisiert.