Schweizer wollen hartes Asylgesetz behalten

Schweizer wollen hartes Asylgesetz behalten
Die Schweiz behält eines der schärfsten Asylgesetze in Europa. Am Sonntag sprach sich laut Hochrechnungen eine deutliche Mehrheit von 79 Prozent der abstimmenden Eidgenossen für die weitere Anwendung der Regeln aus.

Die Vertreter der Initiative "Nein zur Asylgesetzrevision" gaben sich enttäuscht. Eine Koalition aus Menschenrechtsgruppen, Gewerkschaften, Kirchenvertretern und Parteien wie Sozialdemokraten und Grüne erzwang mit einer Unterschriftensammlung das Referendum.

Vor dem Hintergrund steigender Asylgesuche hatten Regierung und Parlament im Jahr 2012 eine Verschärfung des Gesetzes beschlossen, die Verfahren sollen beschleunigt und die Abgelehnten zügiger ausgewiesen werden. "Angesichts der hohen Zahl von Asylgesuchen braucht es dringliche Maßnahmen", verteidigte Justizministerin Simonetta Sommaruga die Strategie.

"Haftähnliche Bedingungen"

Eine Neuerung des neuen Asylgesetzes empört die Nein-Sager besonders: Sogenannte renitente Asylbewerber müssen damit rechnen, dass sie in "besonderen Zentren" eingewiesen werden. Zwar sind bislang die Zentren noch nicht geschaffen. Für die Gegner des neuen Asylgesetzes aber sind die Einrichtungen nichts als "Lager". Es sei unmenschlich, "Asylsuchende in besondere Zentren zu schicken, wo sie in haftähnlichen Bedingungen leben", betonen die Aktivisten.

Für Enttäuschung sorgte auch die neue Schweizer Politik der geschlossenen Tür: Seit vorigem Jahr können Asylbewerber ihr Gesuche nicht mehr bei helvetischen Botschaften einreichen. Bis 2012 galt diese Regelung für kein anderes europäisches Land außer der Schweiz. Von 2006 bis 2012 klopften pro Jahr im Durchschnitt mehr als 5.000 Asylbewerber bei den Schweizer Auslandsvertretungen an. Insgesamt bewilligten die Schweizer fast 2.600 Anträge.

Umstritten waren auch die Regeln für Fahnenflüchtlinge. Wehrdienstverweigerer und Deserteure erhalten in der Schweiz keine Zuflucht mehr - es sei denn, dass ihnen in der Heimat eine besonders harte Strafe für das unerlaubte Entfernen von der Armee droht.