FDP für volle rechtliche Gleichstellung der Homo-Ehe

FDP für volle rechtliche Gleichstellung der Homo-Ehe
Nach der Karlsruher Entscheidung zum Ehegattensplitting dringt die FDP auf volle rechtliche Gleichstellung eingetragener Lebenspartnerschaften mit der Ehe.

"Mein Modell lautet: Überall, wo in Gesetzen von der Ehe die Rede ist, nehmen wir einfach die Lebenspartnerschaft dazu", sagte Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP). "Das führt dann zur vollen Gleichstellung." Dazu gehöre auch die gemeinsame Adoption durch homosexuelle Paare, "ohne wenn und aber", fügte sie hinzu. Die saarländische Ministerpräsidentin Annegret Kramp-Karrenbauer (CDU) äußerte dagegen Bedenken gegen eine Gleichstellung beim Adoptionsrecht.

###mehr-artikel###In der "Passauer Neuen Presse" vom Freitag erinnerte Leutheusser-Schnarrenberger an den von ihr vorgelegten Gesetzentwurf, der Änderungen und Gleichstellungen in über 40 verschiedenen gesetzlichen Regelungen vorsieht. "Wenn zwei Menschen des gleichen Geschlechtes sich verpartnern, dann sollte die Politik sie nach Kräften in ihrer Verantwortungsgemeinschaft unterstützen", unterstrich sie. Die Zeit sei reif, um Regenbogenfamilien auf eine sichere rechtliche Grundlage zu stellen.

Auch die Grünen forderten, homosexuelle Paare bei der Adoption von Kindern rechtlich gleichzustellen. "Was gleich ist, gehört gleichgestellt - und zwar sofort", sagte Grünen-Chefin Claudia Roth der "Welt" (Freitagsausgabe). Dazu gehöre auch das gemeinschaftliche Adoptionsrecht. "Das ist überfällig", so Roth. Viele Kinder würden bereits mit zwei Müttern oder Vätern leben. "Diese Kinder brauchen endlich die gleichen Rechte."

Die saarländische Ministerpräsidentin Kramp-Karrenbauer erklärte hingegen, sie tue sich wie viele in der Union mit dem Thema Volladoption schwer. "Wir müssen darüber gerade mit Blick auf die Kinder intensiv diskutieren", sagte sie der "Welt". "Deshalb halte ich eine Entscheidung darüber noch in der jetzigen Legislaturperiode für schwer umsetzbar", sagte die CDU-Politikerin. 

Das Bundesverfassungsgericht hatte entschieden, dass das Ehegattensplitting auch für homosexuelle Paare gelten muss. Die bisherige Ungleichbehandlung von Ehen und eingetragenen Lebenspartnern sei verfassungswidrig, hieß es in einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss. Am Freitagvormittag will die Unionsfraktion im Bundestag in einer Sondersitzung über die Umsetzung der Entscheidung beraten.