Iranischer Pastor Nadarkhani aus Haft entlassen

Iranischer Pastor Nadarkhani aus Haft entlassen
Wegen Übertritts zum Christentum drohte Youcef Nadarkhani im Iran die Hinrichtung. Das hatte eine internationale Protestwelle ausgelöst. Jetzt konnte der Pastor einer evangelikalen Freikirche die Haftanstalt als freier Mann verlassen.

Die Nachricht von der Freilassung des iranischen Pastors Youcef Nadarkhani ist in Deutschland mit Erleichterung und Freude aufgenommen worden. Doch Politiker und Menschenrechtler mahnen zugleich mehr Religionsfreiheit in dem islamischen Land an. "Kein Mensch darf aufgrund seiner Religionszugehörigkeit oder freier Meinungsäußerung inhaftiert oder verurteilt werden", erklärte Bundesaußenminister Guido Westerwelle (FDP) am Montag in Berlin.

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"Ich rufe die iranische Führung auf, alle anderen Inhaftierten freizulassen, die aufgrund ihres Glaubens oder ihrer Überzeugungen in iranischen Gefängnissen einsitzen oder verfolgt werden", fügte Westerwelle hinzu. Der Außenminister hatte sich neben anderen Politikern und Menschenrechtsorganisationen für die Freilassung des 1977 geborenen evangelisch-freikirchlichen Pastors eingesetzt. Nadarkhani drohte Menschenrechtlern zufolge wegen Übertritts zum Christentum die Hinrichtung. Iranische Behörden hatten dieser Darstellung widersprochen.

Tom Koenigs, Vorsitzender des Bundestags-Ausschusses für Menschenrechte und humanitäre Hilfe, äußerte jetzt seine Hoffnung auf die Freilassung des international anerkannten Menschenrechtsverteidigers Abdolfattah Soltani. Koenigs: "Vor genau einem Jahr wurde er verhaftet und unter anderem wegen der Annahme des Nürnberger Menschenrechtspreises zu 18 Jahren Haft und 20 Jahren Berufsverbot verurteilt." Als Menschenrechtsverteidiger habe dieser einen unschätzbaren Beitrag für Menschenrechte im Iran geleistet. "Er zahlt einen hohen persönlichen Preis für seine Überzeugungen."

Haftstrafe bereits verbüßt

Wie die Internationale Gesellschaft für Menschenrechte erklärte, wurde der evangelikale Pastor Nadarkhani am 8. September im Rahmen eines erneuten Gerichtsverfahrens vom Vorwurf des Abfalls vom islamischen Glauben freigesprochen. Nach Angaben der Organisation hielten die Richter den Vorwurf der Evangelisation jedoch aufrecht und verurteilten ihn zu einer dreijährigen Haftstrafe. Da Nadarkhani seit Oktober 2009 inhaftiert war, sahen die Richter diese Strafe als bereits verbüßt an. Der Pastor sei vor der Haftanstalt in Rasht von seiner Frau und seinen zwei Söhnen begrüßt worden.

Der Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Volker Kauder, erklärte, es sei "nicht hinnehmbar, dass seine Verurteilung zu drei Jahren Haft aufgrund von 'Evangelisierung' aufrecht erhalten wurde". Das Werben für den eigenen Glauben sei kein strafwürdiges Verbrechen, sondern Teil der unveräußerlichen Rechte jedes Menschen, fügte Kauder hinzu.

Die Freilassung des Pastors sei "ohne Zweifel dem unermüdlichen und konsequenten Einsatz vieler Menschenrechtler weltweit geschuldet", erklärte der Sprecher des Vorstands der Internationalen Gesellschaft für Menschenrechte , Martin Lessenthin, in Frankfurt am Main. Dass sich die iranische Justiz bereit erklärt habe, das Verfahren neu zu verhandeln, sei auch Ergebnis des internationalen Drucks, erklärte auch der FDP-Bundestagsabgeordnete Patrick Meinhardt: "Nur so konnte die Todesstrafe abgewendet werden."

Einer von vielen Gefangenen

Die Haftentlassung Nadarkhanis sei ein positives Signal, so die IGFM. Er sei jedoch nur einer unter vielen, die aufgrund ihrer religiösen Überzeugungen im Iran in Haft waren oder sind. Viele von ihnen würden unter unmenschlichen Bedingungen gefangen gehalten. Folter und psychische Gewalt seien in iranischen Gefängnissen an der Tagesordnung. "Das Einzige, was den Gefangenen oftmals helfe, sei internationale Aufmerksamkeit", unterstrich die Menschenrechtsorganisation.

Nach Angaben unter anderem der Gesellschaft hatte ein Gericht in Rasht den evangelischen Pastor im September 2010 wegen Abfall vom Islam und Verbreitung nicht-islamischer Lehren zum Tod verurteilt. Das Urteil wurde demnach im Juli 2011 in letzter Instanz bestätigt. Das Urteil hatte weltweite Proteste ausgelöst.