Länder wollen Betreuungsgeld stoppen und sprechen sich für Homo-Ehe aus

Länder wollen Betreuungsgeld stoppen und sprechen sich für Homo-Ehe aus
Die Länder wollen das Betreuungsgeld wieder kippen. Der Bundesrat beschloss mit der Mehrheit der von der SPD und den Grünen geführten Länder am Freitag in Berlin, das Gesetz der schwarz-gelben Regierungskoalition noch vor der ersten Auszahlung im August wieder aufzuheben.

Nun muss der Bundestag erneut über das Betreuungsgeld abstimmen. Die bayerische Sozialministerin Christine Haderthauer (CSU) warf den acht Ländern vor, Wahlkampf zu betreiben.Eltern müssten die Wahl haben, bei ihren kleinen Kindern zu Hause zu bleiben, sagte sie. Das wolle die Mehrheit der Eltern auch. Demgegenüber erklärte die rheinland-pfälzische Familienministerin Irene Alt (Grüne), das Betreuungsgeld sei eine falsche Weichenstellung und werde von der Mehrheit der Bevölkerung, der Wirtschaft und sämtlichen Experten abgelehnt. Es dürfe nicht kommen. Das Geld fehle beim Ausbau der Kleinkindbetreuung.

Die Länder beschlossen mit der rot-rot-grünen Mehrheit auch einen Gesetzentwurf zur Homo-Ehe. Damit könne die bisherige Benachteiligung der homosexuellen Lebenspartnerschaften in einem Schritt beendet werden, sagte Alt. Die schwarz-gelbe Regierungskoalition will indes auf ein Grundsatzurteil des Bundesverfassungsgerichts warten, obwohl auch in den eigenen Reihen der Druck der Befürworter einer rechtlichen Gleichstellung wächst. Nach dem Bundesratsbeschluss muss sich das Parlament mit Gesetzentwurf zur Homo-Ehe befassen. Der Lesben- und Schwulenverband begrüßte die Initiative als "starkes Signal an den Bundestag".

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Der Bundesrat billigte Verwaltungsvereinfachungen beim Bildungspaket für Kinder, die Hartz-IV-Leistungen beziehen. Das soll zu einer breiteren Inanspruchnahme der Unterstützung für Freizeitaktivitäten führen. Die Länder wollen außerdem Verbesserungen für Flüchtlinge, die als Asylbewerber abgelehnt worden sind und nur geduldet werden. Besonders Jugendlichen soll die Möglichkeit eröffnet werden, nach vier statt nach sechs Jahren in Deutschland aus einer sogenannten Kettenduldung herauszukommen und ein dauerhaftes Bleiberecht zu erhalten.

Wer zahlt Maklergebühr?

Die Länderkammer befasste sich auch mit der zunehmenden Wohnungsknappheit in Großstädten. Das Land Hamburg brachte einen Antrag ein, wonach künftig nicht mehr die Wohnungssuchenden die Maklergebühren übernehmen müssen, sondern der Vermieter, der den Makler beauftragt hat. Außerdem soll es Mietern erleichtert werden, vor Gericht gegen Wuchermieten zu klagen.

Weitere Themen waren das Wahlrecht für behinderte Menschen, eine Neuordnung der Finanzierung der Leistungen für Behinderte, die die Länder und Kommunen entlasten soll sowie Verbesserungen beim Verbraucherschutz. Kritisch sehen die Länder das Präventionsgesetz von Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP). Auf individuelle Verhaltensänderungen zu setzen, sei nicht ausreichend, erklärten sie und kündigten zahlreiche Änderungswünsche an.