Bundestag beschließt neue Regeln zur Verjährung bei Missbrauchstaten

Bundestag beschließt neue Regeln zur Verjährung bei Missbrauchstaten
Der Bundestag hat am Donnerstag mit den Stimmen der Koalition Änderungen bei den Verjährungsfristen von Missbrauchstaten beschlossen.

Opfer sexuellen Missbrauchs können zivilrechtliche Ansprüche, etwa Entschädigungszahlungen, künftig 30 statt drei Jahre lang geltend machen. Der Beginn der strafrechtlichen Verjährungsfrist verschiebt sich vom 18. auf den 21. Geburtstag, um den Opfern, die oft erst lange nach der Tat die Kraft für eine Anzeige aufbringen, mehr Zeit einzuräumen.

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Die Änderungen sind Bestandteil des Gesetzes zur Stärkung der Rechte von Opfern sexuellen Missbrauchs von Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP). Es sieht auch vor, Betroffene in Verfahren besser zu schützen. So legt es die Grundlage dafür, dass Mehrfachvernehmungen durch Videoaufzeichnungen künftig besser vermieden werden können und die Öffentlichkeit bei sensiblen Fragen leichter ausgeschlossen werden kann. Betroffene sollen unabhängig von der eigenen finanziellen Situation leichter einen kostenlosen Opferanwalt bekommen.

Die Heraufsetzung des Alters bei der strafrechtlichen Verjährungsfrist wurde im Rechtsausschuss des Bundestages ergänzt. In der Ursprungsfassung war dies nicht vorgesehen. SPD und Grüne setzten sich dabei für weitergehende Änderungen ein.

Empfehlungen des Runden Tisches

Die Sozialdemokraten wollten die Verjährungsfrist für Missbrauch an Schutzbefohlenen, die bei fünf Jahren liegt, auf 20 Jahre heraufsetzen. Eine so lange Frist gilt beispielsweise für Vergewaltigungstaten. Die Grünen forderten, den Start der zivilrechtlichen und strafrechtlichen Verjährungsfrist auf das 25. Lebensjahr des Opfers hochzusetzen. Die entsprechenden Anträge der Oppositionsfraktionen erhielten aber keine Mehrheit. Die Linkspartei mahnte eine bessere finanzielle Grundlage der Beratungs- und Hilfsangebote für Missbrauchsopfer an.

Die verabschiedeten neuen Regelungen gehen auf Empfehlungen des Runden Tisches zu Fragen sexuellen Missbrauchs zurück, der nach den Skandalen unter anderem in katholischen Einrichtungen über die Konsequenzen beriet. Opfervertreter beklagten wiederholt, dass sich die Verabschiedung des Gesetzes so lange hingezogen hat. Zwischen dem Beschluss des Gesetzentwurfs im Bundeskabinett und der Verabschiedung im Bundestag vergingen zwei Jahre.