Behindertenverbände akzeptieren ermäßigten Rundfunkbeitrag

Behindertenverbände akzeptieren ermäßigten Rundfunkbeitrag
Zwei Behindertenverbände haben klargestellt, dass sie keine Einwände gegen die Zahlung eines ermäßigten Rundfunkbeitrags erheben. Dieser Beitrag sei akzeptabel, weil die Sender im Gegenzug ihre barrierefreien Angebote ausbauten, erklärte Hans-Werner Lange, Vizepräsident des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbandes, nach ARD-Angaben vom Mittwoch.

Alexander von Meyenn, Vizepräsident des Deutschen-Gehörlosen-Bundes, sagte, ARD und NDR kämen mit dem Ausbau schneller voran als angekündigt.
Zuvor hatten sich die Verbandsfunktionäre mit Vertretern des NDR getroffen, der in der ARD beim Thema Barrierefreiheit die Federführung hat.

ARD-Vorsitzender: Barrierefreiheit wichtig

Seit dem 1. Januar müssen Behinderte einen ermäßigten Rundfunkbeitrag von 5,99 Euro zahlen, ausgenommen sind taubblinde Menschen. Eine Befreiung von der Beitragspflicht aus sozialen Gründen ist weiterhin möglich. Bisher waren Schwerbehinderte generell von der Zahlung befreit, allerdings hatte das Bundessozialgericht darin einen Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz gesehen.

Der ARD-Vorsitzende Lutz Marmor sagte, es sei wichtig, dass die ARD alle Menschen mit ihren Programmen erreiche. Deshalb setzten ARD und NDR bei der Barrierefreiheit einen Schwerpunkt und bauten die Angebote deutlich aus.

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Bis Ende des Jahres sollen alle Erstsendungen im Ersten mit einer Videotext-Untertitelung für Gehörlose und Schwerhörige angeboten werden, teilte die ARD mit. Viele Sendungen würden bereits seit Jahresbeginn mit Untertiteln angeboten, etwa das "Morgenmagazin", das "Mittagsmagazin" sowie die Serien und Spielfilme am Hauptabend. Zudem würden im Hauptabendprogramm bis Ende des Jahres alle fiktionalen Formate sowie Tier- und Naturdokumentationen mit einer Audiodeskription - also einer Hörfilmfassung für Blinde - angeboten.

Seit Jahresbeginn entrichten Privathaushalte einen Rundfunkbeitrag für ihr Haus oder ihre Wohnung - unabhängig davon, wieviele Personen dort leben und ob dort Empfangsgeräte vorgehalten werden. Der Beitrag von Unternehmen und Institutionen richtet sich nach der Zahl der Betriebsstätten, Beschäftigten und Kraftfahrzeuge.