Deutliche Fehler bei kirchlichem Arbeitsrecht

Deutliche Fehler bei kirchlichem Arbeitsrecht
Der hannoversche Diakoniedirektor Christoph Künkel hat deutliche Fehler bei der Ausgestaltung des kirchlichen Weges im Arbeitsrecht eingeräumt.
11.01.2013
epd
Ulrike Millhahn

Die Diakonie habe sich viel zu lange auf der Arbeitgeberseite verortet, sagte Künkel in einem Gespräch mit dem Evangelischen Pressedienst (epd). Das Bundesarbeitsgericht in Erfurt hatte Ende November in einem Grundsatzurteil zwar das Recht der Kirchen bestätigt, ihre Arbeitsverhältnisse im sogenannten Dritten Weg selbst zu regeln. Gleichzeitig entschieden die Richter aber, dass kirchlichen Beschäftigten Streiks nicht generell verboten werden dürfen.

"Als Diakonische Werke sind wir nicht Vertreter der Dienstgeber. Wir haben Verantwortung für die gesamte Diakonie", betonte Künkel. Deshalb führe die Diakonie in Niedersachsen seit drei Jahren sowohl Gespräche mit dem Dienstgeberverband als auch mit der Mitarbeitervertretung. Mitarbeitende müssten generell in den Aufsichtsratsgremien der diakonischen Einrichtungen präsent sein. 

"Gemeinsam auf den Weg bringen"

Es sei falsch gewesen, dass die Arbeitsrechtlichen Kommissionen zum Teil Lohnabschlüsse gemacht hätten, die für einige Träger nicht finanzierbar gewesen seien: "Während sich 80 Prozent der Dienstgeber an die Abschlüsse hielten, sind 20 Prozent ausgeschert, um im Markt zu bleiben", sagte Künkel. Die Verbindlichkeit der Abschlüsse sei im Vergleich zu anderen Anbietern sehr hoch, aber genüge nicht den eigenen Maßstäben. Die Ausgliederung von Servicebetrieben und Leiharbeit müsse unterbunden werden, auch wenn ihr Anteil weit überschätzt worden sei.

Weiter forderte der Diakoniechef von den Kirchen eine konkrete Definition der sogenannten Dienstgemeinschaft. "Wenn das in Beschwörungsformeln mündet wie 'Gott kann man nicht bestreiken', dann wird es lächerlich." Der Begriff sei theologisch nicht definiert worden.

Die Herausforderung sei jetzt, Gespräche mit den Gewerkschaften zu führen, unterstrich der evangelische Theologe. Die Erfurter Richter haben eine Beteiligung der Gewerkschaften bei den Verhandlungen über die Arbeitsbedingungen und Gehälter verlangt. "Ich bin gespannt darauf, was sie als Bedingungen formulieren", sagte Künkel: "Wir müssen jetzt das, was uns die Richter ins Stammbuch geschrieben haben, gemeinsam mit den Gewerkschaften auf den Weg bringen." Sein Ziel sei ein allgemeinverbindlicher Tarifvertrag Soziales.