Justizministerin: Ärzte sollten bei Suizidhilfe ihrem Gewissen folgen

Justizministerin: Ärzte sollten bei Suizidhilfe ihrem Gewissen folgen
Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) hat sich von der ablehnenden Haltung der Ärzteschaft zur ärztlichen Suzidbeihilfe distanziert.

Ärzte sähen ihre Aufgabe darin, Leben zu retten, Leben zu erhalten, und vieles zu tun, um auch Leben mit Leiden lebbar zu machen. "Aber ich denke, dass die reale Situation sich doch anders darstellt", sagte die Ministerin in einer Dokumentation, die am Montag (19. November) im Rahmen der ARD-Themenwoche "Leben mit dem Tod" gezeigt wird. Die FDP-Politikerin bezieht sich dabei auf einen Ärztetag-Beschluss von 2011. Damals wurde die Musterberufsordnung um den Passus Ärzte "dürfen keine Hilfe zur Selbsttötung leisten" ergänzt.

Seit der Vorlage des Gesetzentwurfs durch das Bundesjustizministerium zum Verbot der gewerblichen Sterbehilfe wird darüber diskutiert, ob Ärzten Suizidhilfe erlaubt sein solle. Die Justizministerin zeigte Verständnis für Ärzte, die Hilfe zur Selbsttötung leisten, "obwohl die Ärzteorganisation vom Grundsatz her einen anderen Beschluss gefasst hat". Bei dieser Entscheidung sollten Ärzte ihrem Gewissen unterworfen sein, "der Verantwortung, die sie als Arzt für sich wahrnehmen und empfinden - natürlich im Rahmen der Gesetzesordnung".

Laut einer repräsentativen Umfrage sind 76 Prozent der Deutschen der Meinung, dass es Ärzten grundsätzlich erlaubt sein sollte, Schwerstkranke bei der Selbsttötung zu unterstützen. 18 Prozent lehnten dies in der vom SWR in Auftrag gegeben Erhebung von Infratest dimap ab. 72 Prozent vertraten die Ansicht, dass das Suizidhilfe-Verbot des ärztlichen Standesrechts nicht richtig sei, sondern Ärzte nach ihrem Gewissen entscheiden sollten.