Trittin sieht gesetzliche Regelung von Beschneidungen skeptisch

Trittin sieht gesetzliche Regelung von Beschneidungen skeptisch
Kann die Straffreiheit der Beschneidung von Minderjährigen gesetzlich verankert werden? Jürgen Trittin (GRÜNE) ist da skeptisch.

Der Fraktionsvorsitzende der Grünen im Bundestag, Jürgen Trittin, ist skeptisch, ob religiöse Beschneidungen von Jungen unter 14 Jahren gesetzlich geregelt werden können. Es sei zu prüfen, ob "auf der Basis des Grundgesetzes die Freiheit der Religionsausübung der Eltern auch die dauerhafte körperliche Veränderung der noch unmündigen Kinder abdeckt", sagte Trittin am Dienstag im Interview mit dem Internetportal "Zeit online".

Mit Blick auf die Entscheidung seiner Fraktion, eine Resolution für die Beschneidung im Bundestag nicht mitzutragen, sagte Trittin: "Die entscheidende Frage ist doch, nicht nur wie, sondern auch ob die Straffreiheit der Beschneidung von Minderjährigen überhaupt einfach gesetzlich verankert werden kann."

Zugleich betonte er: Die Strafbarkeit entfalle, sobald die Jungen 14 Jahre alt seien. Daher müsse "die Religionsmündigkeit der Kinder bei der Abwägung in jedem Fall eine wichtige Rolle spielen", forderte Trittin.