Gericht erlaubt NPD-Besuch in Gedenkstätte Bautzen

Gericht erlaubt NPD-Besuch in Gedenkstätte Bautzen
Die sächsische NPD-Fraktion bekommt kein Hausverbot in der Gedenkstätte Bautzen. Das Oberverwaltungsgericht hat eine entsprechende Beschwerde der Stiftung Sächsische Gedenkstätten zurückgewiesen.

Die sächsische NPD-Fraktion hat mit juristischen Mitteln einen Besuch in der Gedenkstätte Bautzen erzwungen. Das Oberverwaltungsgericht in Bautzen entschied am Freitag, dass es jeder Landtagsfraktion gestattet ist, die Gedenkstätte im ehemaligen Stasi-Knast zu besuchen. Es gebe keinen Grund, der NPD einen Besuch zu verbieten, sagte ein Gerichtssprecher dem Evangelischen Pressedienst (epd) auf Anfrage in Bautzen. Die Gedenkstätte sei für den allgemeinen Publikumsverkehr geöffnet. (AZ: 5B193/12)

Die Richter wiesen damit eine Beschwerde der Stiftung Sächsische Gedenkstätten zurück, die über die rechtsextreme NPD-Fraktion ein Hausverbot in der Einrichtung verhängen wollte. Geschäftsführer Siegfried Reiprich hielt es im Sinne aller Opfergruppen für geboten, der Fraktion den Auftritt zu verwehren. Für die Bautzner Richter gab es im Zusammenhang mit dem geplanten Besuch der Gedenkstätte an diesem Sonntag jedoch keinen Anhaltspunkt für einen propagandistischen Missbrauch. Sie folgten damit einer Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Dresden von Montag.