SPD-Politiker: Allein mehr Geld für Flüchtlinge reicht nicht

SPD-Politiker: Allein mehr Geld für Flüchtlinge reicht nicht
Für eine gerechtere Behandlung von Flüchtlingen reicht es nach Ansicht des SPD-Migrationsexperten Rüdiger Veit nicht aus, die Sozialleistungen zu erhöhen. In einem Gespräch mit dem Evangelischen Pressedienst (epd) forderte Veit, auch Gemeinschaftsunterkünfte und das Prinzip der Sach- statt Geldleistung nur noch begrenzt und in Ausnahmefällen zuzulassen. "Das sind wir den Flüchtlingen schuldig", sagte der Vorsitzende der Fraktions-Arbeitsgruppe Migration und Integration. Gemeinschaftsunterkünfte seien inhuman, unnötig teuer und schikanierten Flüchtlinge und Verwaltung.
17.07.2012
epd
Corinna Buschow

Das Bundesverfassungsgericht will an diesem Mittwoch sein Urteil über die Rechtmäßigkeit der Sozialleistungen für Asylbewerber verkünden. Nach dem Asylbewerberleistungsgesetz stehen Erwachsenen knapp 225 Euro zu. Dies entspricht etwa 60 Prozent des Hartz-IV-Regelsatzes.

"Das ist mir schon lange ein Dorn im Auge", sagte Veit. Seine Partei sei in der besonderen Pflicht, weil sie während der Zeit der großen Koalition an der Ausweitung der Bezugsdauer nach dem Asylbewerberleistungsgesetz von 36 auf maximal 48 Monate beteiligt gewesen sei. Veit fordert, die Dauer nun wie 1993 im ersten Gesetz festgelegt wieder auf ein Jahr zu begrenzen. Danach würden Flüchtlinge nach den Regeln des Sozialgesetzbuchs behandelt.

Bessere medizinische Betreuung und mehr Rechte für Kinder

Veit fordert auch eine bessere medizinische Betreuung von Flüchtlingen und mehr Rechte für Kinder. Sie müssten wie deutsche Kinder am Bildungs- und Teilhabepaket beteiligt werden, sagte er. Zudem müssten Kinder von einer Kürzung der Sozialleistungen wegen "selbstverschuldeter Unmöglichkeit der Ausreise" ausgenommen werden. Damit würden Forderungen der UN-Kinderrechtskonvention umgesetzt, erklärte Veit.
Die Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften soll nach den Vorstellungen Veits nach Ablauf von längstens drei Monaten nur noch in besonderen Ausnahmefällen möglich sein. Dies gelte beispielsweise bei extremer Wohnungsnot in der Region oder plötzlichen Flüchtlingsströmen. Das Gleiche soll auch für das Sachleistungsprinzip gelten. Dabei werden unter anderem Unterkunft, Heizung und Lebensmittel zur Verfügung gestellt oder Wertgutscheine etwa für Kleidung und Körperpflege statt Geld ausgegeben.

Gemeinschaftsunterkünfte seien oftmals teurer als Einzelunterbringungen von einzelnen Flüchtlingen oder Familien in Wohnungen, erst recht, wenn Aufwand und Kosten der Verwaltung mit berücksichtigt würden, sagte Veit. Seine Fraktion will nach der parlamentarischen Sommerpause einen Gesetzentwurf zur Verbesserung der Situation von Flüchtlingen in den Bundestag einbringen.