Opposition legt eigenen Gesetzentwurf zur Beschneidung vor

Opposition legt eigenen Gesetzentwurf zur Beschneidung vor
Bundestagsabgeordnete von SPD, Grünen und Linkspartei haben einen alternativen Gesetzentwurf zur Erlaubnis der religiös motivierten Beschneidung minderjähriger Jungen erarbeitet. Nach dem Papier, das dem epd vorliegt, soll Eltern die Einwilligung dann erlaubt werden, wenn der Sohn mindestens 14 Jahre alt und selbst damit einverstanden ist. Der Entwurf unterscheidet sich damit wesentlich vom geplanten Gesetz der Bundesregierung, das auch die Beschneidung von Säuglingen erlaubt.

In dem alternativen Papier heißt es, damit solle insbesondere der Schutz der körperlichen Unversehrtheit der minderjährigen Jungen gegen das Erziehungsrecht der Eltern und die Religionsfreiheit abgewägt werden. In der Begründung heißt es, die Entscheidung der Eltern für religiöse Riten beschränke sich auf solche mit symbolischen Charakter wie Taufe, Kommunion oder die Begehung des Pessach-Festes. Bei Riten, "die das Kind dauerhaft physisch schädigen oder kennzeichnen", gebe es kein Entscheidungsrecht der Eltern. Bei der Beschneidung sei dies der Fall.

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Dem Antrag haben sich unter anderem die Kinderrechtsexperten Marlene Rupprecht (SPD), Katja Dörner (Grüne) und Diana Golze (Linkspartei) angeschlossen. Sie hatten den Entwurf der Bundesregierung wiederholt kritisiert, weil er nach ihrer Auffassung dem Kinderschutz nicht genüge. Rupprecht sagte dem epd, sie verstehe den Entwurf als "kein Gesetz gegen Religion, sondern als Gesetz für Kinder". Katja Dörner sagte: "Ich bin der Meinung, dass im Entwurf der Bundesregierung die Rechte des männlichen Kindes zu kurz kommen."

Besonders Juden werden den alternativen Vorschlag voraussichtlich ablehnen, weil ihnen nach der Tora die Beschneidung eines Jungen am achten Tag nach seiner Geburt vorgeschrieben ist. Dörner sagte dazu, es sei ihr bewusst, dass der Entwurf nicht den Vorstellungen der jüdischen Gemeinschaft entspreche. "Ich hoffe, dass wir in dem Punkt eine gute und kritische Debatte führen werden", so Dörner.

In allen Parteien auch Stimmen für die Säuglingsbeschneidung

Der Entwurf wird auch von der stellvertretenden SPD-Fraktionsvorsitzenden Elke Ferner, dem Grünen-Gesundheitspolitiker Harald Terpe und dem religionspolitischen Sprecher der Linksfraktion, Raju Sharma, unterstützt. Die drei Fraktionen sind beim Thema Beschneidung gespalten. In den Parteien gibt es auch prominente Fürsprecher für eine weitergehende Erlaubnis der Beschneidung von Jungen.

Der alternative Gesetzentwurf wurde nach Dörners Angaben am Donnerstag an die Fraktionen verschickt, damit sich weitere potenzielle Unterstützer melden können. Parallel wurde er am gleichen Tag auch der Bundestagsverwaltung übergeben. Nach Vorstellung der Abgeordneten soll er bei der für den 26. November angesetzten öffentlichen Beratung des Rechtsausschusses zum Thema Beschneidung mitbehandelt werden.

Opposition hat Arztpflicht in ihrem Entwurf

Das Landgericht Köln hatte in diesem Jahr die Beschneidung von Jungen aus religiösen Gründen als Körperverletzung gewertet. Juden und Muslime, bei denen der Eingriff zur Tradition gehört, sahen die freie Ausübung ihres Glaubens in Deutschland gefährdet. Der Bundestag hatte daraufhin die Bundesregierung aufgefordert, ein Gesetz auf den Weg zu bringen.

Nach dem Entwurf von Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) ist die Beschneidung von Jungen ab der Geburt möglich, wenn sie nach den Regeln der ärztlichen Kunst erfolgt. Sie kann im ersten halben Jahr auch von einem religiösen Beschneider (Mohel) vorgenommen werden, wie es vor allem bei Juden üblich ist. Der Entwurf der Oppositionspolitiker schreibt in jedem Fall einen Arzt für den Eingriff vor. Wie im Entwurf der Bundesregierung schreibt auch er eine effektive Schmerzbehandlung vor.