Das geht aus einem Rechtsgutachten für den Deutschen Städtetag hervor, das der "Neuen Osnabrücker Zeitung" (Freitagsausgabe) vorliegt. Danach müssen die Länder diese zusätzlichen Kosten ihren Kommunen in voller Höhe ausgleichen. Das gilt zum Beispiel für neue Integrationshelfer und Sozialpädagogen, aber auch für Sachkosten, um in den Schulen Barrierefreiheit für Behinderte zu schaffen oder für spezielle Lehr- und Lernmittel.
Die UN-Behindertenrechtskonvention schreibt die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen, die sogenannte Inklusion, vor. Der Hauptgeschäftsführer des Städtetages, Stephan Articus, forderte die Länder auf, die Inklusion in ihren Schulgesetzen zu verankern und dabei auch den finanziellen Ausgleich für die Kommunen zu regeln. "Die Städte sind sich ihrer Verantwortung für behinderte Kinder und Jugendliche voll bewusst", sagte Articus der Zeitung. Jetzt seien die Länder gefordert, durch entsprechende Finanzmittel die gemeinsame Bildung mit Nichtbehinderten in der Praxis auch tatsächlich zu ermöglichen.