Kabinett beschließt: Topverdiener und Kinderlose zahlen mehr

Carsten Linnemann
Michael Kappeler/dpa
Ohne Einsparungen bei der Pflege geht es nicht, sagt Gesundheitsminister Carsten Linnemann.
Linnemanns Pflegereform
Kabinett beschließt: Topverdiener und Kinderlose zahlen mehr
Pflegeversicherte müssen sich auf Änderungen einstellen. Das Kabinett beschloss am Mittwoch den Gesetzentwurf von Gesundheitsminister Linnemann. Dieser kündigte bereits weitere Reformschritte an. Jetzt muss es durch den Bundestag und -rat.

Gesundheitsminister Carsten Linnemann (CDU) hat die geplanten Änderungen im System der sozialen Pflegeversicherung verteidigt. "Wir werden Einsparungen vornehmen müssen", sagte er am Mittwoch nach der Billigung seines Entwurfs durch das Bundeskabinett. "Das System steht massiv finanziell unter Druck." Er bezeichnete die Reform als "ersten wichtigen Schritt" zur Stabilisierung der Pflege.

Linnemann betonte, es gebe "auch viele strukturelle Komponenten", etwa eine bessere Versorgung in "pflegerischen Akutsituationen" und eine stärkere Nutzung von Reha-Leistungen. Er wolle daher "nicht allein von einem Spargesetz sprechen".

Das ändert sich:

Pflegegrade
Die heutigen fünf Pflegegrade gibt es seit der Pflegereform 2017. Bei der Festlegung der Kriterien wurde allerdings von der wissenschaftlichen Empfehlung abgewichen, was nun korrigiert werden soll. Damit steigen die Hürden für die Einstufung in die Pflegegrade 1, 2 und 3. Wer vor Inkrafttreten des neuen Gesetzes in einen Pflegegrad eingeordnet wird, behält ihn.

Pflege zu Hause
Der Großteil der Pflegebedürftigen wird zu Hause versorgt. Die Pflegekassen zahlen ihnen unter anderem den sogenannten Entlastungsbetrag: 131 Euro im Monat können beispielsweise für Unterstützung im Haushalt ausgegeben werden. Für Pflegegrad 1 soll dieser Posten wegfallen. Ein Teil des Geldes soll für den Aufbau einer Pflegebegleitung verwendet werden, damit Betroffene und Angehörige frühzeitig Hilfe und Beratung von Fachleuten bekommen. Die Pflegebegleitung soll 2029 starten.

Geplant ist zudem ein Überbrückungsbudget, um "eine pflegerische Versorgung in Akut- und Überbrückungssituationen sicherzustellen". Dabei können ambulante Pflegedienste einspringen, es ist aber -ab 2028 - auch ein kurzzeitiger Heimaufenthalt möglich. Generell sollen bei der häuslichen Pflege verschiedene Einzelleistungen zu Budgets zusammengefasst werden. Sowohl in der ambulanten als auch in der stationären Pflege sollen die Leistungsbeträge der Pflegekassen ab 2029 jedes Jahr erhöht werden, orientiert an der Inflation.

Pflege im Heim
Die vollstationäre Pflege ist für Betroffene oft sehr teuer. Der Eigenanteil im ersten Jahr lag zuletzt im Bundesdurchschnitt bei mehr als 3.300 Euro im Monat. Er umfasst neben einem Teil der Pflegekosten auch Wohn-, Verpflegungs- und Investitionsausgaben. Für den pflegebedingten Eigenanteil zahlen die Pflegekassen Zuschüsse, die mit längerem Heimaufenthalt ansteigen: Im ersten Jahr sind es 15 Prozent, nach 12 Monaten 30 Prozent, nach 24 Monaten 50 Prozent und nach 36 Monaten 75 Prozent. Diese Fristen sollen nun, anders als im Warken-Entwurf, beibehalten und nicht verlängert werden.

Beiträge
Für Kinderlose ist die Pflegeversicherung teurer als für Eltern. Sie zahlen einen Aufschlag von 0,6 Prozentpunkten auf den allgemeinen Arbeitnehmer-Beitragssatz von 1,8 Prozent. Künftig sollen es 0,9 Prozentpunkte sein. Im Warken-Entwurf waren lediglich 0,7 Punkte vorgesehen.

Zudem wird die beitragsfreie Mitversicherung für Ehepartner ohne nennenswertes eigenes Einkommen eingeschränkt. Für diese Gruppe wird ein Beitrag von 0,52 Prozent auf beitragspflichtige Einnahmen des Partners fällig. Ausnahmen gibt es für Rentnerinnen und Rentner sowie Menschen, die Kinder unter sieben Jahren, behinderte Kinder oder pflegebedürftige Angehörige betreuen.

Die Beitragsbemessungsgrenze soll angehoben werden. Damit zahlen Gutverdiener, sofern sie nicht privat versichert sind, mehr für die Pflegeversicherung und ihre Arbeitgeber auch. Die Anhebung fällt aber geringer aus als von Warken vorgesehen.

Für Menschen, die einen Angehörigen pflegen und deshalb nicht oder nur eingeschränkt arbeiten können, zahlt die Pflegekasse unter bestimmten Voraussetzungen Rentenbeiträge. Dort wird anders als von Warken geplant nun doch nicht gekürzt.

Weitere Pläne
Die Regierung will dafür sorgen, dass mehr Menschen eine Pflege-Zusatzversicherung abschließen. Entsprechende Versicherungsbeiträge sollen deshalb von der Steuer abgesetzt werden können. Das ist im Gesetzentwurf aber nur als Absicht formuliert.

Zwei Forderungen, die im Vorfeld der Kabinettsbefassung von der SPD eingebracht wurden, finden sich im Reformentwurf allerdings nicht wieder: die Deckelung der Eigenanteile bei der Pflege im Heim und ein Finanzausgleich zwischen privater und gesetzlicher Pflegeversicherung. Linnemann hatte sich zu beiden Ideen skeptisch geäußert.

Am Mittwoch sagte er, diese Themen sollten zusammen mit vielen weiteren in einer Fachkommission besprochen werden. Das Kabinett solle den Auftrag für das Gremium in der kommenden Woche beschließen. Schon Ende Januar erwarte er Empfehlungen der Kommission, um "das Pflegesystem für die 30er Jahre fit zu machen", sagte Linnemann. Diese sollten dann vor Ostern im Kabinett beschlossen werden.