Zweifel an Verfassungstreue: Gerichtshof prüft Gehaltsstopp

Zweifel an Verfassungstreue: Gerichtshof prüft Gehaltsstopp
Seit 2025 darf der rheinland-pfälzische Landtag die Bezahlung von Fraktions- und Abgeordneten-Mitarbeitern beenden, wenn an deren Verfassungstreue Zweifel bestehen. Die Regelungen beschäftigen nun den Verfassungsgerichtshof in Koblenz.

Koblenz (epd). Der rheinland-pfälzische Verfassungsgerichtshof in Koblenz hat am Freitag über eine Normenkontrollklage der AfD-Landtagsfraktion zur Vergütung von Abgeordneten- und Fraktionsmitarbeitern verhandelt. Mit dem Verfahren betrete das Gericht „verfassungsrechtliches Neuland“, sagte Gerichtspräsident Lars Brocker zu Beginn der rund einstündigen Verhandlung. Der Mainzer Landtag hatte 2025 mit mehreren Gesetzesänderungen beschlossen, dass das Parlament keine Gehaltszahlungen für Personen mehr übernimmt, deren Verfassungstreue in Zweifel steht.

„Auch die AfD-Landtagsfraktion möchte keine Verfassungsfeinde im Landtag haben“, erklärte der Anwalt der Fraktion, Christian Conrad. Das Gesetz beschränke sich jedoch nicht auf verurteilte Straftäter oder Mitglieder verbotener Vereinigungen und sei viel zu weitreichend gefasst. In der geltenden Fassung könne bereits die bloße Mitgliedschaft in einer vom Verfassungsschutz als „Verdachtsfall“ bezeichneten Partei wie der AfD zum Stopp der Finanzierung führen. Das sei völlig unverhältnismäßig und gehe über vergleichbare Regelungen anderer Bundesländer weit hinaus.

„Bundesweit umfassendster Schutzmechanismus“

Die Landtagsverwaltung verteidigte in Koblenz die geltenden Regelungen, mit denen der „bundesweit umfassendste Schutzmechanismus“ eines Parlamentes vor Demokratiefeinden inkraft gesetzt worden sei. Der Landtag dürfe nicht Finanzier seiner Feinde sein. Bislang erhalten Fraktionen und gewählte Abgeordnete Pauschalen für die von ihnen angestellten Mitarbeiter.

Nach offiziellen Angaben fand bislang bei rund 600 Fraktions- und Abgeordnetenbeschäftigten eine Zulässigkeitsüberprüfung statt. In drei Fällen veranlasste der Landtagspräsident einen Gehaltsstopp, mindestens zwei davon betreffen die AfD. Eine Entscheidung erging am Freitag zunächst nicht. Gerichtspräsident Brockers Worten zufolge soll sie im Laufe des Septembers schriftlich ergehen.